Allgemeines Präferenzschema (APS): Streichung der Sonderbegünstigungen für Buthan
Tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft
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Buthan wird seit Ende 2023 von den Vereinten Nationen nicht mehr in der Kategorie der am wenigsten entwickelten Länder geführt. Die Europäische Kommission hat nun dieser Änderung der Klassifizierung Rechnung getragen.
Mit Delegierte Verordnung 2024/1363 wird Buthan die im Rahmen des Allgemeinen Zollpräferenzsystems (APS) für die ärmsten Länder vorgesehenen Sonderbegünstigungen nach dem „Everything but arms“-Prinzip entzogen.
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt erst nach der in der APS-Verordnung vorgesehenen Übergangszeit von 3 Jahren ab 1. Jänner 2028.
Somit bleibt der Status quo bis zu diesem Zeitpunkt erhalten und ist für Importeure vorerst noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben.
Stand: 17.05.2024