Mitgliedschaft
ARGE Sicherheit & Wirtschaft (ASW)
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Wer kann ASW-Mitglied werden?
Physische und juristische Personen sowie sonstige Rechtsträger, die Unternehmungen im Bereich der Sicherheits- und/oder Verteidigungsbranche betreiben oder zu betreiben berechtigt sind und Mitglied der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen sind, können "förderndes Mitglied" werden. Andere Rechtsträger ersuchen wir, sich betreffend einer Mitgliedschaft mit uns in Verbindung zu setzen.
Nähere Bestimmungen hinsichtlich der Mitgliedschaft und Aufnahme als Mitglied sind durch die Satzung der Arbeitsgemeinschaft geregelt.
Wie kann ich ASW-Mitglied werden?
Sollte Sie unser Angebot überzeugt haben, übermitteln Sie uns bitte die ausgefüllte Beitrittserklärung.
Wir setzen uns nach Erhalt der Beitrittserklärung umgehend mit Ihnen in Verbindung.