Lächelnde Person reicht zwei aneinander geschmiegten ebenfalls lächelnden Personen Schlüssel, im Hintergrund verschwommen Häuserreihen
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Ungerechtfertigte Kriminalisierung einer ganzen Branche

Sparte und Immobilienbranche wehren sich gegen den Vorwurf von Grünen NR-Tomaselli, wonach unlauter in Bezug auf das Bestellerprinzip agiert wurde.

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Aktualisiert am 21.11.2023

Gemäß Onlinerecherche der grünen Nationalratsabgeordneten Nina Tomaselli, sind -nachdem Inserate von über 210 Maklerinnen und Makler in Vorarlberg intensiv durchgewühlt wurden – angeblich zehn Fälle gefunden worden, bei denen eine Provision bei Inseraten oder Vertragserrichtungskosten ausgewiesen wurden.

„Mitunter haben sich hier Fehler auf den Websites der Makler eingeschlichen, mitunter handelt es sich um alte Anzeigen noch vor der Gesetzesänderung und es wurde auf die Adaption vergessen. Wir wissen es leider nicht, denn Gespräch wurde keines gesucht“, erklärt Günther Ammann, Fachgruppenobmann der Vorarlberg Immobilien- und Vermögenstreuhänder.

Stattdessen prahle die Abgeordnete zum Nationalrat medial damit, in Detektiv-Manier mittels zehn Anzeigen für Recht und Ordnung gesorgt zu haben. Günther Ammann: „Damit wird ein ganzer Berufsstand öffentlich diskreditiert und kriminalisiert, da unlauteres bzw. gar rechtswidriges Arbeiten unterstellt wird, ohne sich im Vornhinein bei den angeprangerten Unternehmen zu informieren. Sieht so politische Arbeit aus?“

IC-Spartenobmann Dieter Bitschnau ergänzt: „Wir hätten uns eine andere Gesprächskultur gewünscht, so wie sie im Land auch traditionell gehandhabt wird, nämlich sich zuerst informieren und rückfragen, bevor mit der Anzeigenkeule geschwungen wird. Die Vorgehensweise von Frau Tomaselli erinnert an Methoden des Vernaderungs- und Denunziantentums – und dies nur zur eigenen politischen Inszenierung. Dabei schreckt sie auch mit Fehlinformationen rund um Weiterverrechnung von Mietvertragserrichtungskosten nicht zurück.“

Tomaselli ortet nämlich auch bei den Vertragserrichtungskosten Ungemach, diese könnten dem Gesetz widersprechen. Gemäß mehrerer Erkenntnisse des OGH sind Mietvertragserrichtungskosten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) verboten und ungültig, da diese Kosten zur ordentlichen Verwaltung eines Hauses gehören und von der Mieterin/dem Mieter durch die Zahlung der Betriebskosten abgegolten werden. Entgegen der Situation in Wien, finden sich in Vorarlberg nur wenige Objekte, welche in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtgesetzes fallen.
Zudem stellt sich die Frage, warum die Gesetzgebung (die Frau Nationalratsabgeordnete Tomaselli war hier intensiv eingebunden) es nicht schafft, klare Formulierungen auf den Weg zu bringen.