Raumplanungsverträge sollen im Sinne der Baulandmobilisierung sicherstellen, dass Bauland bebaut wird, aber kein Instrument für kommunale Zusatzforderungen sein
Hier würden wir Ihnen gerne auf Ihre Interessen zugeschnittene Inhalte anzeigen. Wenn Sie zustimmen, verwenden wir zielorientierte Cookies sowie Personalisierung & Profilbildung, um für Sie relevante Inhalte anzuzeigen.
Sie können diese Einstellungen jederzeit in den Cookie-Einstellungen widerrufen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.