EPU sind wichtiger Wirtschaftsfaktor

In Vorarlberg gibt es 14.078 Ein-Personen-Unternehmen (EPU) – so viele wie nie zuvor. „EPU sind ein wichtiger Faktor in der Vorarlberger Unternehmenslandschaft. Sie sind Kooperationspartner Klein- und Mittelständischer Unternehmen (KMU), in der Region verwurzelt, innovativ und resilient“, betont die EPU-Sprecherin der WKV, KommR Susanne Rauch-Zehetner.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 14.09.2023

Beinahe jedes sechste gewerbliche Unternehmen (57,5 %) hat keine Mitarbeitenden, sondern besteht nur aus der Person des Unternehmers/der Unternehmerin. Ein-Personen-Unternehmen finden sich in beinahe allen Branchen, wobei in der Sparte Gewerbe und Handwerk der EPU-Anteil mit 66,2 Prozent und in der Sparte Information und Consulting mit 57,4 Prozent dominiert. Der Frauenanteil bei EPU liegt in Vorarlberg bei 55 Prozent. Ihre Geschäftsmodelle zeichnen sich durch eine hohe Spezialisierung und Nähe zum Kunden aus. „EPU sind gefordert, ständig die Perspektiven zu wechseln, ihre Strategien zu hinterfragen und sich den Trends entsprechend anzupassen. Ihre Agilität und Resilienzfähigkeit sind dabei von entscheidendem Vorteil“, führt Susanne Rauch-Zehetner aus. Diese Anpassungsfähigkeit habe sich gerade in Zeiten der Pandemie gezeigt –die überwiegende Zahl der EPU habe die Krise auch erfolgreich gemeistert.  

Forderung nach Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Aktuell wirken sich die Kostensteigerungen bzw. die Inflationsrate massiv auf die reale Umsatzentwicklung der Ein-Personen-Unternehmen aus, da die Preissteigerungen oft nicht im selben Ausmaß an die Kunden weiterverrechnet werden können. Um aber weiterhin erfolgreich zu wirtschaften, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch auf Kleinunternehmen zugeschnitten werden. „Das heißt: wenig Bürokratie, eine gute soziale Absicherung für den Fall von Unfall oder Krankheit und eine unkomplizierte Steuergesetzgebung“, fasst die EPU-Sprecherin zusammen und konkre tisiert zwei Forderungen der Wirtschaftskammer: „Erstens brauchen wir n der Umsatzsteuer-Kleinunternehmerregelung eine Anhebung der Grenze von derzeit 35.000 auf 85.000 Euro. Dies würde mehr Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch zu nehmen und auf eine aufwendige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu verzichten.“ Insbesondere durch die aktuelle Inflation seien die derzeit geltenden Umsatzgrenzen nämlich zu schnell erreicht. Als zweite Forderung deponiert Rauch-Zehetner die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.500 Euro (von derzeit 1.000 Euro), was einen Impuls für Investitionen und eine zusätzliche Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen bewirken würde. „Denn unsere heimischen EPU sind mit ihrem Innovations- und Kreativitätspotenzial unverzichtbare Zahnräder im Motor der Wirtschaft. Sie können oft schneller als größere Unternehmen auf Markttrends reagieren und dadurch zu unverzichtbaren Zulieferern für KMU werden“, ist die EPU-Sprecherin überzeugt. Dementsprechend rechnet Susanne Rauch-Zehetner auch künftig mit einem weiteren Zuwachs an Kleinunternehmen.