Chemische Gewerbe
Erzeugung chemisch-technischer Produkte
Informationen zu Berechtigungen
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Bei den Gewerbeberechtigungen, die unter die Bezeichnung "Herstellung chemisch-technischer Produkte subsumiert werden, handelt es sich um freie Gewerbe. Diese dürfen bereits mit der Anmeldung des Gewerbes bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) die Tätigkeit aufnehmen, d.h. es muss nicht die Ausfolgung des Gewerbescheins abgewartet werden.
Freie Gewerbe sind jene Gewerbe, für die kein spezieller Befähigungsnachweis vorgesehen ist, als Voraussetzung der Gewerbeausübung.
Unter die Gruppe der Gewerbe "Erzeugung chemisch-technischer Produkte" fallen Berechtigungen wie z. B.:
- Herstellung von Farben
- Lacken
- Kunststoffen
- Klebstoffen
- Schädlingsbekämpfungsmitteln
- Seifen
- Lederkonservierungsmitteln
- Schuhcremen
- Fußbodenpflegemitteln
- technischen Schmiermitteln
- Metallputzmitteln
- und anderen chemisch-technischen Waren
Stand: 06.07.2022