Gründen mit Gewerbe in Österreich: So geht’s in fünf Schritten!
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Gründen mit Gewerbe in Österreich: So geht’s in fünf Schritten!

Sie wollen sich selbstständig machen, finden sich aber bei den vielen Informationen zu Gewerbeanmeldung, Finanzamt und Sozialversicherung nicht leicht zurecht? In diesem Blogartikel erfahren Sie übersichtlich, wie Sie in fünf Schritten ihr Unternehmen gründen und wie Sie die Wirtschaftskammer Kärnten dabei unterstützen kann!

Lesedauer: 4 Minuten

von Ines Fritz

Achtung: Dieser Blogartikel ersetzt keine persönliche Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient dazu, dass Sie sich einen groben ersten Überblick verschaffen können. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin im Gründerservice der Wirtschaftskammer Kärnten.

Der Artikel befasst sich ausschließlich mit dem Thema Gründung mit Gewerbe. Wenn Sie unter die Neuen Selbstständigen fallen, finden Sie hier mehr Informationen: Neue Selbstständige Österreich

Selbstständigkeit mit Gewerbe in Österreich 

Wer in Österreich unter die Gewerbeordnung fällt, muss ein Gewerbe anmelden, dabei wird zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden.

Wenn Sie ein reglementiertes Gewerbe anmelden wollen, brauchen Sie dafür einen Befähigungsnachweis. Freie Gewerbe können ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden. Mehr Informationen und Beispiele finden Sie hier: Welche Gewerbe gibt es?

Woher weiß ich, ob ich überhaupt ein Gewerbe anmelden muss? 

Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Gewerbe brauchen, oder zwischen mehreren Gewerben schwanken, vereinbaren Sie am besten einen Termin für eine Gründungsberatung im Gründerservice der Wirtschaftskammer Kärnten.

Für die Gewerbeanmeldung ist es außerdem unerheblich, ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind.

Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt nicht davon ab, wie viel Sie mit Ihrem Unternehmen verdienen, sondern ob Sie unter die Gewerbeordnung fallen. Trifft dies zu, müssen Sie auch ein Gewerbe anmelden, wenn Sie es „nur“ nebenberuflich ausüben. 

Kosten eines Gewerbes, Grundumlage und Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer 

Die Gewerbeanmeldung selbst kostet nichts. Anschließend ist jährlich die Grundumlage an die Wirtschaftskammer zu bezahlen, deren Höhe sich je nach Gewerbe unterscheidet.

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten. Das heißt, Sie können alle Vorteile wie Veranstaltungen, Beratungen, Sprechtage, Onlineportal) in Anspruch nehmen!

Eine Übersicht über das Angebot und die Services finden Sie hier: Services der Wirtschaftskammer Kärnten

Schritt 1: Vorbereitung auf die Selbstständigkeit 

Bevor Sie ein Gewerbe anmelden, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Tätigkeit Sie genau ausüben möchten. 

Im Idealfall erstellen Sie ein kleines Grobkonzept, es braucht nicht gleich ein ausgefeilter Businessplan zu sein!

Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen:

  • Was genau möchte ich machen? (z. B. Gastronomie: Will ich lieber ein Kaffeehaus oder ein Restaurant eröffnen?)
  • Möchte ich alleine gründen oder zusammen mit anderen?
  • Welches Gewerbe muss ich dafür anmelden?
  • Welche Rechtsform kommt für mich in Frage?
  • Welche Voraussetzungen brauche ich, damit ich diese Tätigkeit ausüben darf? (z. B. Befähigungsnachweis, Betriebsanlagengenehmigung)

Sie müssen einen Betrieb nicht von Anfang an aufbauen, sondern können auch einen übernehmen – sehen Sie sich dafür zum Beispiel in der Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer um.

Schritt 2: Gründungsberatung der Wirtschaftskammer Kärnten 

Wenn Sie ein Grobkonzept erstellt haben, vereinbaren Sie am besten einen Termin für eine Gründungsberatung im Gründerservice der Wirtschaftskammer Kärnten.

Diesen Termin können Sie auch online buchen: Beratungsangebot Gründerservice

In der Beratung werden viele Ihrer offenen Fragen rund um Gewerbe, Steuern, Versicherung geklärt, wie zum Beispiel:

  • Gewerbe: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Welches Gewerbe ist das passende für meine Tätigkeit? Erfülle ich die Voraussetzungen, brauchen ich einen Befähigungsnachweis oder eine Betriebsanlagengenehmigung? Was kann ich tun, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle?
  • Steuern: Welche Steuern werden für mich anfallen?
  • Sozialversicherung: Wie viel Sozialversicherung muss ich bezahlen? 
  • Allgemeine Fragen zur Gründung: Welche Rechtsform wie z. B. Einzelunternehmen, OG, KG oder GmbH soll ich am besten wählen? Welche Förderungen kann ich bekommen?

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee, bekommen Sie im Rahmen der Gründungsberatung Feedback und werden umfassend über die Leistungen für Startups und innovative Gründer:innen informiert.

Schritt 3: Gewerbeanmeldung in Österreich 

Sie können ein Gewerbeanmeldung über die Gewerbebehörde oder die Online-Gewerbeanmeldung (GISA) durchführen. Auch die Wirtschaftskammer Kärnten kann das Gewerbe für Sie anmelden

Wichtig: Sobald Sie gewerblich tätig sind, müssen Sie ein Gewerbe anmelden, dies kann nicht im Nachhinein erfolgen! 

Schritt 4: Sozialversicherung 

Nach Gewerbeanmeldung bekommt die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) Bescheid und verschickt daraufhin Ihre Beitragsvorschreibung. Diese ist in den ersten drei Jahren niedrig angesetzt, um Gründer:innen zu unterstützen.

Dieser Schritt erfolgt also automatisch und Sie brauchen nichts zu tun.

Ausnahme: Wenn Sie nebenberuflich gründen und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten, gibt es die „Ausnahme zur Pflichtversicherung“. Das heißt, sie müssen in dem Fall nicht die volle Sozialversicherung zahlen, sondern nur die Unfallversicherung. 

Schritt 5: Finanzamt - Betriebseröffnungsbogen 

Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie beim Finanzamt innerhalb von einem Monat den Betriebseröffnungsbogen (Verf24) abgeben. Wenn Sie diesbezüglich Unterstützung brauchen, wenden Sie sich am besten an eine Steuerberatungskanzlei oder Sie nutzen das Steuersprechtagsangebot der Wirtschaftskammer Kärnten. 

Nach der Gründung: Angebot der Wirtschaftskammer Kärnten 

Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt sie nicht nur während des Gründungsprozesses, sondern auch danach!

Hier finden Sie eine Übersicht aller Leistungen und die Online-Gründermappe mit vielen hilfreichen Informationen und Unterlagen: Angebot Gründerservice Wirtschaftskammer Kärnten

Es gibt für Gründer:innen außerdem ein umfangreiches Angebot an Sprechtagen, Workshops, Onlineplattformen und Netzwerken, das Sie unbedingt nutzen sollten! 

Tag der Gründung am 15. März 2024 

Wenn Sie vorhaben, ein Unternehmen zu gründen oder gerade erst gegründet haben, sollten Sie sich diese tolle Veranstaltung auf keinen Fall entgehen lassen!

Der Tag der Gründung startet um 9:30 Uhr in der Wirtschaftskammer Kärnten und bietet für Gründer:innen und Jungunternehmer:innen ganztägig ein spannendes Programm:

  • Auftakt und Keynote „BOLDpreneurship: Mit Mut, Herz und Disziplin zum Erfolg“
  • Workshops rund um die Themen Businessplan, Sozialversicherung, Finanzierung & Steuern, Business-Mindset, Geschäftsmodell, künstliche Intelligenz uvm.
  • Impulsvortrag „Power Rhetorik für deinen Unternehmenserfolg“

Anschließend gibt es einen Imbiss und die Möglichkeit zum Netzwerken.

Hier finden Sie alle Programmpunkte und können sich gleich anmelden: Tag der Gründung 15. März 2024


Stand: 12.02.2024

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