Weiterbildungsbonus - neue Förderung für Wiener Transporteure
Die Fachgruppe fördert speziell die gesetzliche Weiterbildung Ihrer LenkerInnen
Lesedauer: 2 Minuten
Qualifiziertes Personal spart Ärger, Kosten und damit wohl auch Zeit. In diesem Sinn unterstützt die Fachgruppe Wien der Transporteure Weiterbildungen für Unternehmer und deren Mitarbeiter:innen (Details siehe Weiterbildungsrichtlinie im Downloadbereich).
Lenker:innen müssen bekanntlich im „Fünfjahresrhythmus“ eine gesetzlich definierte Weiterbildung absolvieren. Speziell für unsere Stammlenker:innen (also jene die bereits seit September 2009 in der Branche tätig sind), jährt sich im September 2024 zum 3. mal diese Fünfjahresfrist.
Selbstverständlich ist auch diese gesetzliche Weiterbildung - neben anderen Ausbildungen wie zum Beispiel Gefahrgutsausbildung, Ladungssicherungskurse etc. – von der Förderung umfasst.
Welche Leistungen beinhaltet der Bildungsbonus für Mitglieder der Fachgruppe Wien der Transporteure in aller Kürze?
- Gefördert werden berufsbezogene Aus- und/oder Weiterbildungen (auch für Mitarbeiter:innen)
- Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen müssen einen unmittelbaren Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit aufweisen
- Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.06.2023 und dem 31.12.2024 begonnen haben und bis spätestens 31.03.2025 bezahlt sowie abgeschlossen worden sein.
Wie schaut die Förderung konkret aus?
Die Förderung ist je nach Konzessionsumfang gestaffelt:
- Kategorie 1 – 1.000 Euro: Konzessionsumfang bis zu 20 Kraftfahrzeugen
- Kategorie 2 – 2.000 Euro: Konzessionsumfang von 21 bis zu 60 Kraftfahrzeugen
- Kategorie 3 – 3.000 Euro: Konzessionsumfang von mehr als 60 Kraftfahrzeugen
Sollten Sie mehrere Konzessionen haben - zum Beispiel eine Konzession für den innerstaatlichen Verkehr und eine Konzession für den grenzüberschreitenden Verkehr - dann wird selbstverständlich der Umfang aller Konzessionen für die Berechnung der Förderhöhe herangezogen.
Die Förderquote beträgt 80 % der errechneten Bemessungsgrundlage (siehe dazu die nachstehenden Beispiele):
Unternehmer mit einem Konzessionsumfang von 10 Kraftfahrzeugen
(Fördersumme somit € 1000)
Rechenbeispiel 1:
- bezahlte Weiterbildungen in der Höhe von € 1500 netto;
Förderquote 80 % = theoretische Förderung von € 1200. Diese liegt über die Maximalförderung. Daher Kürzung auf € 1000
Rechenbeispiel 2:
- Bezahlte Weiterbildungen der Höhe von € 900 netto;
Förderquote 80 % = tatsächliche Förderung von € 720; € 280 sind somit noch verfügbar.
Das „Guthaben“ entspricht möglicher Weiterbildungskosten in der Höhe von € 350 netto.
Was ist noch wichtig?
Wir wollen eine möglichst qualitätsorientierte Ausbildung finanziell unterstützen; deswegen gewähren wir diese Förderung nur dann, wenn sie von bestimmten Institutionen angeboten werden:
- Wiener Fahrschulen (zumindest Führerscheinklasse C Ausbildungen)
- ermächtigte Ausbildungsstätten (Ermächtigung durch MA 65 iSd. Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung- Berufskraftfahrer (GWB)
- WIFI Wien als Abteilung der Wirtschaftskammer Wien
Die Förderung wird über das Förderservice der Wirtschaftskammer Wien abgewickelt. Die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular finden Sie rechts im Download-Bereich.
Und vergessen Sie nicht: gut ausgebildete Mitarbeiter:innen machen weniger Fehler und tragen damit auch dazu bei, das Thema der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit entspannter zu sehen.