Transporteure, Fachgruppe
Das erweiterte Risikoeinstufungssystem und seine Konsequenzen
Mit 2017 ist die Liste der "schwersten Verstöße" erweitert worden.
Lesedauer: 1 Minute
13.03.2023
Mit 01.01.2017 ist die schon jetzt bestehende Liste der "schwersten Verstöße" auf insgesamt mehr als 20 Verwaltungsdelikte erweitert worden.
Was gilt beispielsweise als schwerster Verstoß?
- Gefahr im Verzug bei schweren Mängeln am Fahrzeug wie Bremssystem, Lenkanlage, Räder/Reifen etc.
- Fälschung oder Vernichtung der Schaublätter/ Daten der Fahrerkarte
- Verwendung einer gefälschten oder "fremden" Fahrerkarte
- Fahren ohne gültige EU-Lizenz
- fehlender Fahrtenschreiber/Geschwindigkeitsbegrenzer oder Manipulation der Geräte
- Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes (N3) ≥ 20 Prozent
Hier finden Sie Unterlagen zum "Risikoeinstufungssystem" (Informationsveranstaltung vom 05.04.2017).
- Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Dominik Schärmer (PDF)
- Vortrag von Michael Patocka (irm-kotax Versicherungssysteme GmbH, PDF)
- Merkblatt BSTV-Risikoeinstufung (PDF)
- Auskunftsersuchen gemäß § 103c KFG (PDF)
- Rechtsgrundlage - §103c KFG (Risikoeinstufungssystem)
- Verordnung 2016/403 – Liste der schwerwiegenden Verstöße (PDF)
- Einrichtung eines Verkehrsunternehmensregisters/Inbetriebnahme (BMVIT-Erlass vom 09.01.2014, PDF)
- Klarstellung, welche Übertretungen in das Risikoeinstufungssystem gemäß §103c KFG einzutragen sind (BMVIT-Erlass vom 07.05.2014, PDF)
- Antrag Strafrechtsschutzversicherung – Güterbeförderungsgewerbe/Autobusgewerbe (PDF)