Förderung Rechtsberatung für Tankstellenunternehmen
Informationen, Bedingungen und Antragsformular
Lesedauer: 1 Minute
Eine Änderung des Tankstellenvertrags steht bevor. Was bedeuten die neuen Klauseln konkret für meinen Betrieb? Wie sichere ich meinen Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Tankstellenvertrages ab?
Zwei von vielen Anlassfällen, in denen profunder juristischer Rat besonders wichtig ist.
Wir unterstützen Sie dabei!
Die Fachgruppe Wien der Garagen-, Tankstellen und Serviceunternehmen (FG GTS) fördert die Beratungskosten unter (auszugsweise) folgenden Bedingungen:
- aufrechte Mitgliedschaft in der FG GTS
- Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Ausübung des Tankstellengewerbes
- Beratung durch ausgewählte Vertrauensanwälte (Ausnahme siehe Richtlinie/Antragsformular)
- 50 % der Beratungskosten maximal jedoch 500,00 Euro
- pro gewerberechtlichen Standort kann in einem Kalenderjahr nur eine Förderung beantragt werden
- bei Rechtspersönlichkeit mit mehreren Standorten ist die Förderung auf insgesamt 3 Förderfälle pro Jahr beschränkt
- kein anhängiges Gerichtsverfahren/keine Rechtschutzversicherung mit Kostendeckung
Die Förderung wird solange gewährt, solange die dafür beschlossenen Budgetmittel in der Höhe von 50.000,00 Euro noch nicht aufgebraucht sind.
Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie/Antragsformular. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht; der Antrag auf Förderung kann erst nach erfolgter Beratung gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens.
Stand: 03.11.2022