Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr, Fachvertretung

Qualifikations-Anforderungen an Fahrschullehrer und Fahrschulinhaber

Die Berufsanforderungen im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

Zur Berufsausübung müssen Fahrlehrer, Fahrschullehrer und Fahrschulinhaber bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Übersicht auf dieser Seite zeigt, welche Qualifizierung erforderlich sind.

Fahrschulinhaber = Unternehmer

  • Ausstellung der Berechtigung durch Behörde (BH, Magistrat)
  • Reifeprüfungs- /Abitur-Zeugnis
    z.B. von HTL Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Elektronik
  • Fahrschullehrer Tätigkeit
    mehr als 3 Jahre bei Diplom bzw 5 Jahre in vergangenen 10 Jahren
  • Fahrschullehrer Berechtigung
    mehr als 3 Jahre Besitz
  • Fahrschullehrer Fahrpraxis
    mehr als 1 Jahr gelenkt
  • Lehrplanseminar Klasse B sowie A, C, D, E, F oder G
  • erteilt theoretischen Unterricht und praktischen Fahrunterricht
  • keine andere Fahrschulbewilligung
  • Berücksichtigung von Erfahrungen im Ausland ergänzende fachliche Tätigkeit, Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung
  • persönliche Leitung
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • 27. Lebensjahr vollende
  • Vertrauenswürdigkeit

Leiter

von der Behörde interimistisch bestellt (BH, Magistrat)
Betriebsleiter wenn Inhaber länger als 6 Wochen krank ist

Fahrschullehrer = Mitarbeiter

  • erteilt theoretischen Unterricht der Gruppe im Schulungsraum
  • erteilt praktischen Fahrunterricht der Einzelperson im “Auto”
  • Ausstellung der Berechtigung durch Behörde (BH, Magistrat)
  • Reifeprüfungs- / Abitur-Zeugnis
    oder 5 Jahre Tätigkeit als Fahrlehrer (Nachsicht)
  • Fahrlehrer-Tätigkeit
    im vergangenen Jahr oder 5 Jahre während vergangener 8 Jahre
  • Lehrbefähigungsprüfung
  • Lehrplanseminar (Klasse B, Basisausbildung)
    330 h Theorie Ausbildung sowie 60 h Praktische Ausbildung
    Zusatzausbildung für Klassen A, C, D, E, F, G
  • Führerschein Fahrpraxis
  • Führerschein Besitz
  • Vertrauenswürdigkeit

Fahrlehrer = Mitarbeiter

  • erteilt praktischen Fahrunterricht der Einzelperson im Auto
  • Ausstellung der Berechtigung durch Behörde (BH, Magistrat)
  • Lehrbefähigungsprüfung
    Rechtlicher Teil (Theorie, mündlich),
    Technischer Teil (Theorie, mündlich),
    Praktischer Teil
  • Lehrplanseminar (Klasse B, Basisausbildung)
    285 h Theorie Ausbildung sowie 60 h Praktische Ausbildung
    Zusatzausbildung für Klassen A, C, D, E, F, G
  • Führerschein Fahrpraxis
    mehr als 3 Jahre oder mehr als 1 Jahr + Praxisseminar,
  • Führerschein Besitz
    mehr als 3 Jahre
  • Vertrauenswürdigkeit
    keine einschlägigen schweren Verstöße

Stand: 02.06.2017