Überqueren einer Eisenbahnkreuzung (EK) mit begleitpflichtigen Sondertransporten
Merkblatt mit praktischen Hinweisen für den Lenker und das beeidete Begleitorgan
Lesedauer: 2 Minuten
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, bei Eisenbahnkreuzungen auf ganz hohe Sicherheitsreserven zu achten! Gefahrensituationen vor der EK, auf der EK und nach der EK vorab bewerten! Nur bei hohen Sicherheitsreserven queren! Vor Befahren prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Querung der EK erfüllt sind! Insbesondere auf Transportabmessungen, Bodenfreiheiten achten!
Lenker- und Begleitorgan-Verhalten vor dem Querungsvorgang
betrifft den Straßenbereich vor dem unbeschrankten Bahnübergang
- 100 Meter vor der Eisenbahnkreuzung (EK) anhalten (Stillstand des Sondertransports), noch keine Querung der EK zu diesem Zeitpunkt durch SOTRA eingeleitet. Auf allfällige Einmündungen im 50m Bereich achten z.B. Zufahrten aus Wegen, Grundstücken
- Begleitorgan fährt voraus, Begleitfahrzeug quert somit die EK, sorgt dafür, dass ausreichend Freiraum für den SOTRA hergestellt ist, dazu hält wenn nötig das Begleitorgan den Gegenverkehr an (auf der dem Lkw gegenüberliegenden Seite).
- Begleitorgan beobachtet die Signale der Bahnanlage (Lichtzeichen), ebenso Lkw-Lenker
- „Vieraugenprinzip“ bei Beobachtung der Bahnsignale schafft doppelte Sicherheit
- Begleitorgan gibt „Startsignal“ per Funk für das Anfahren durch Lkw-Lenker (Sondertransport setzt sich in Bewegung)
- Warnblinkanlagen immer beobachten bzw auf Pfeifsignale von Zügen achten Lichtzeichenanlage (vier Sekunden gelbes Licht, dann rotes Licht)
Lichtzeichenanlage (zwei wechselweise aufleuchtende rote Lichter) Sollte dies der Fall sein, den Transport noch vor Übergang (Andreaskreuz) sofort anhalten. - Aufrechte Funkverbindung muss verlässliches Handeln gewährleisten, - z.B. rasches, neuerliches Anhalten des Transports vor der EK ermöglichen.
Queren der EK mit fahrendem/rollendem Fahrzeug
betrifft die Durchführung des Übersetzens
- Zügiges Beschleunigen des Sondertransports
- Erreichen einer zügigen Geschwindigkeit vor Erreichen der EK, damit bei Ausfall der Antriebseinheit (Zugmaschine) der Schwung ausreicht, die Gleisanlage rasch zu passieren.
- „Gerade und zügig drüberfahren!“ (Zugkräftiger, stetiger Fahrtvorgang über die EK ohne Stockung)
- Keine Schaltvorgänge am Bahnübergang!
- Kein Absterben des Motors ist (bei Schwung der Masse) zu erwarten.
- „Drüberrollen“ des Sondertransports bei Ausfall einer Antriebseinheit ist zu gewährleisten! (allenfalls Querung der EK mit rollendem Fahrzeug).
Transporteur (Begleitfirmen) – Prüfung (einige Tage) vor Fahrtantritt
Gefahrenquellen auf der Strecke müssen vor Fahrtantritt bewertet werden:
- Sind Fahrbahnkuppen vorhanden oder die Fahrspuren eben genug?
- Ist die Bodenfreiheit ausreichend und nicht zu gering?
- Kann der „Tiefladeanhänger“ aufsitzen? Kuppen, Steigungen, Schienenüberhöhungen?
- Wird ein zu weites Ausscheren, Steckenbleiben verlässlich vermieden?
- Bestehen keine Bedenken wegen der Höhe (max. 4,00m Höhe)?
- Von überbreiten Transporten (z.B. ab 5m Breite) gehen bei einigen EK große Gefahren aus (EK in Mödling, Waidhofen/Ybbs), hier muss gewährleistet sein, dass die vom SOTRA benötigte Freiraumfläche beim Übersetzen sowie nach den Gleisanlagen freizuhalten ist.
Diese Hinweise für richtige Vorgehensweisen sind ergänzend zu sehen und entbinden keinesfalls von der Anmeldepflicht bei dem zuständigen Bahnnetzbetreiber und dessen Pflicht zur Zustimmung. Insbesondere gelten rechtliche Vorschriften und technische Anforderungen, die u.a. in den Bescheidauflagen oder einschlägigen Rechtsmaterien (KFG, EisbKrV § 96) geregelt sind.
StVO 18 (4). Hintereinanderfahren. Der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen (Lastfahrzeuge, Kraftwagenzüge, u. dgl.) hat auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
Stand: 15.12.2017