Eröffnungsrede von Dr. Erik Wolf zur Gefahrgut-Konferenz 2018
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Nach der Begrüßung der Vertreter der Ministerien, der internationalen Gefahrgutgremien, der Referenten, der Wirtschaft und der KonferenzteilnehmerInnen hat Dr. Wolf seine Eröffnungsrede aufbauend auf folgendem Text gehalten:
Anlässlich des 5 Jahres Jubiläums möchte ich mich zuerst bei der ARGE Gefahrgutkonferenz sehr herzlich bedanken, die seit 5 Jahren die von uns von Anfang an unterstützten Gefahrguttage so erfolgreich weitergeführt haben.
Gefahrgutrecht International
Die Rechtsentwicklung der internationalen Gefahrgut-Vorschriften ist einerseits gekennzeichnet durch das Bemühen, die Vorschriften an den technischen Fortschritt und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen; denken Sie zB an die neuen riesigen Tankcontainer oder an die noch heute Vormittag vorzustellenden Containern, die durch die völlig neuartige Bauweise ein erhebliches Einsparungspotential beim Betrieb ermöglichen. Andererseits ist, aufbauend auf der Erkenntnis, dass die bereits bestehenden, detaillierten Rechtsvorschriften durch die unzähligen Verweise ohnehin schon schwer lesbar sind, das Bestreben nach Vereinheitlichung der Termini und zB der Sprachregelung für das Beförderungspapier zu begrüßen. Neben zahlreichen Änderungen, die ua wiederum die Handhabung und den Transport der Lithiumbatterien betreffen, wird der Entfall der Freistellung für Maschinen und Geräte, die in ihrem inneren Aufbau gefährliche Güter enthalten, die Wirtschaft vor neue Herausforderungen stellen: jede derartige Maschine, jedes Gerät mit Gefahrgut wird künftig einer eigenen UN-Nummer zugeordnet und unterliegt dann grundsätzlich den Gefahrgutvorschriften. Als kleines Trostpflaster, als Interessenspolitischer Erfolg kann nur verbucht werden, dass in enger Zusammenarbeit mit dem BMVIT eine lange Übergangsfrist bei der UNECE erwirkt werden konnte.
Ein weiterer wichtiger Erfolg der Mitwirkung der WKÖ bei den Verhandlungen in Genf soll nicht unerwähnt bleiben. In der Working Group Tanks wurde vor 2 Jahren beschlossen, nur mehr akkreditierte Prüfstellen für die Tankprüfungen zuzulassen. Das hätte die seit Jahrzehnten bewährte Überprüfung der Tanks durch Technische Büros und Ziviltechniker in Österreich komplett über Bord geworfen. Unsere beiden Berufsstände hätte man quasi „aus dem Markt geschossen“ und die Tankwagenhersteller wären ausschließlich auf die merklich teurere Überprüfung durch die akkreditierten Prüfinstitute angewiesen gewesen. Inzwischen haben wir erreicht, dass auch der „österreichische“ Weg grundsätzlich anerkannt wird, wobei wir gerade um die Gleichwertigkeit mit der Norm ISO 17020 kämpfen.
Digitalisierung und Gefahrgut
Unbestritten kann die Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag für die Optimierung der Lieferkette leisten. Dementsprechend werden auch die Einsparungspotentiale auf zig Millionen Euro pro Jahr geschätzt (derzeit verwendet die österreichische Gefahrgut-Wirtschaft über 1 Million Gefahrgutbeförderungspapiere pro Monat). Auch hier gibt es bei der UNECE eine eigene Working Group, in der wir uns seitens der WKÖ aktiv einbringen. Es freut mich ganz besonders, dass die WG Telematics vom 12. bis 14. November hier in Wien tagen wird, um das Memorandum of Understanding fertigzustellen und damit die internationalen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Beförderungspapiers zu ermöglichen. Sehr zu begrüßen ist hier die Zusammenarbeit mit BM Hofer, der unsere Aktivitäten diesbezüglich aktiv unterstützt. Gerade letzte Woche haben bei einem Gespräch in seinem Kabinett einige namhafte Firmen die Absicht erklärt, an einem Pilotprojekt – wie derzeit schon in Frankreich, Italien und Deutschland - mitzumachen. In diesem Zusammenhang freue ich mich schon auf die Vorstellung des eDGD, des elektronischen Frachtbriefes für die Gefahrgut-Luftfracht, der vor wenigen Wochen mit der Lufthansa Cargo in Frankfurt buchstäblich „in die Luft“ gegangen ist.
Ausbildung und Kontrolle
Zum Schluss möchte ich wieder einmal an die Verantwortlichen der anwesenden Firmen appellieren: Die Ausbildung der Mitarbeiter, seien es Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutlenker, ist die Basis für jeden sicheren Gefahrgut-Transport. Aber auch alle anderen Mitarbeiterinnen, Assistentinnen, Disponenten, Lagerarbeiter, die nur irgendwie mit Gefahrgut zu tun haben, müssen entsprechend ihrer Aufgaben, ihres Umgangs mit Gefahrgut, unterwiesen sein. In Bezug auf die Auswirkungen durch den Gefahrstoff kann eine Fehleinschätzung oder der Nichtbeachtung der Vorschriften nicht nur zu erheblichen Schäden und hohen Strafen führen. In Verbindung mit der technischen Unterwegskontrolle, dem Eintrag im Verkehrsunternehmensregister und dem möglichen Entzug der Konzession, ist der Ausbildung und Kontrolle im Unternehmen in Zukunft besonderes Augenmerk zu schenken. Freue mich in diesem Zusammenhang sagen zu können, dass auch letztes Jahr, wie bereits seit mehr als 15 Jahren, kein einziger Mensch auf Österreichs Straßen durch das am Lkw transportierte Gefahrgut sterben musste (die Details über Anzahl der Kontollen und Unfälle wird morgen der Vertreter des BMI bringen).
Abschließend möchte ich mich für die bereits seit Jahren bestehende gute Zusammenarbeit mit dem BMVIT und dem BMI bedanken, wünsche der Veranstaltung einen erfolgreichen Verlauf und eröffne sie hiermit.
Stand: 25.10.2018