Jugendschutz und Kino
Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
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Allgemeines zu Jugendrechten und Kinofilmen
In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.
Jugendliche dürfen alle Filme anschauen, die für ihre Altersstufe behördlich zugelassen sind. Im Kino, in den Kinoprogrammen sowie im Internet wird über die Altersfreigabe informiert.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei entsprechender Altersfreigabe gestattet.
Der Gesetzgeber sieht folgende Altersfreigaben vor
- freigegeben ohne Altersbeschränkung
- freigegeben ab 6 Jahren
- freigegeben ab 8 Jahren
- freigegeben ab 10 Jahren
- freigegeben ab 12 Jahren
- freigegeben ab 14 Jahren
- freigegeben ab 16 Jahren
Wiener Veranstaltungsgesetz § 34
Minderjährige Personen in Begleitung zumindest eines Elternteils oder anderer Erziehungsberechtigter dürfen auch Filmvorführungen besuchen, für die eine um höchstens drei Jahre höhere Altersstufe festgelegt worden ist. Dies gilt nicht für Filmvorführungen mit einer Altersfreigabe ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Zusätzlich sollte beachtet werden, dass der Film zu einer Zeit enden könnte, zu der die Jugendliche/der Jugendliche nicht mehr allein nach Hause gehen darf, sondern bereits von einer Aufsichtsperson begleitet werden muss.
Ausgehzeiten in Wien
Der Aufenthalt an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen erlaubt:
- Unter 14 Jahren von 5 bis 23 Uhr und darüber hinaus nur mit einer Begleitperson oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt
- Zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr und darüber hinaus mit einer Begleitperson oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt
- Ab 16 Jahren unbegrenzt