Infoblatt für Begleitagenturen
Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
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Die Vermittlung selbständiger Begleitpersonen ist ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und begründet kraft Gesetzes die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer.
Die Ausübung dieses Gewerbes besteht darin, dass jemand (der Vermittler) einem anderen (dem Auftraggeber, Kunden) auf dessen Wunsch eine selbständige Begleitperson für die gesellschaftliche Begleitung vermittelt. Der Vermittler befindet sich daher in zwei Rechtsverhältnissen:
-Einerseits in Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber (Kunden), dem eine Begleitperson vermittelt wird.
-Andererseits in Vertragsbeziehung zu den von ihm vermittelten Begleitpersonen.
Zum Verhältnis VermittlerIn/Kunde
Der Kunde beauftragt die Agentur, ihm zur gesellschaftlichen Begleitung eine Begleitperson zu vermitteln. Entgelt und Zahlungsmodalitäten können frei vereinbart werden – es gibt keinen behördlichen Tarif. –hier liegt ein Werkvertrag vor.
Zum Verhältnis Agentur/Begleitperson
Die Agentur beauftragt die Begleitperson, den Kunden auf dessen Wunsch hin gesellschaftlich zu begleiten. Auch hier kann Entgelt- und Zahlungsmodalität (Provision, Anteil) frei vereinbart werden und auch hier liegt ein Werkvertrag vor.
Dienstnehmer in Begleitagenturen unterliegen keinem Kollektivvertrag – die arbeitsrechtlichen Bedingungen (insbesondere das Entgelt) können daher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einvernehmlich und frei vereinbart werden.
Ein anderes Gewerbe wird dann ausgeübt, wenn die Begleitperson nicht mittels Werkvertrag von der Agentur vermittelt wird, sondern bei der Agentur mit einem Dienstvertrag beschäftigt ist, wenn sie also bei der Agentur fix angestellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Dann liegt das reglementierte Gewerbe der Personalbereitstellung (Überlassung von Arbeitskräften) vor, das in den Bereich der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister fällt (Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien, T +43 1 514 50 2202; www.wko.at/wien/dienstleister).
Gewerbliche Sozialversicherung
Wir empfehlen Ihnen, sich unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung bei der
SVS Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (Landesstelle Wien, 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, T 050 808 808) anzumelden. Zwar ist man mit dem Gewerbeschein kraft Gesetztes sozialversichert, doch wird durch diese vorzeitige Anmeldung das Verfahren beschleunigt, was auch einen besseren Versicherungsschutz garantiert.
Die Steuer
Binnen einem Monat nach tatsächlicher Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss man sich ferner beim Betriebsfinanzamt (Finanzamt des Standortbezirks) die Steuernummern für Einkommen- und Umsatzsteuer besorgen.