Eine junge Frau pflegt eine ältere Frau
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Gesundheitsbetriebe, Fachgruppe

Pflegelehre

Lehrausbildung zur Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz

Lesedauer: 2 Minuten

Pflegelehre einfach in kurzen Worten erklärt

Mit der dualen Ausbildung als neue Form der beruflichen Erstausbildung der Sekundarstufe II sollen neue Perspektiven für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene mit durchlässigen Bildungspfaden bis hin zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen werden und damit die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten im Pflegebereich strukturell und inhaltlich erweitert werden.

Konkret sind ein vierjähriger Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegefachassistenz (PFA) und ein dreijähriger Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegeassistenz (PA) vorgesehen. Die neuen Lehrberufe sollen entsprechend dem üblichen Verfahren zunächst als Ausbildungsversuche an einzelnen Berufsschulstandorten (Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg) eingerichtet werden.

Alle Details zur Pflegelehre finden Sie in den beiden Präsentationen unter dem Punkt „Webinar“.

Webinar – „Umsetzung der Pflegelehre in Gesundheitsberufen“ 12.6.2023

Einzelne Schritte zur Umsetzung

WannZu setzender Schritt
Ab sofortKooperationspartner suchen
Muster: Kooperationsvereinbarung
Ab sofortLehrlinge anwerben
Muster: Vorabzusage
Ab sofortKontaktaufnahme mit lokaler Lehrlingsstelle
für Ausarbeitung Lehrvertrag und § 3a Verfahren, 
siehe dazu Homepage Lehrlingsstelle
Ab Inkrafttreten
Ausbildungsverordnung 
Einreichung §3a BAG Verfahren bei der Lehrlingsstelle
Nach Erhalt des
positiven Bescheids
Einstellung Lehrling

Informationen rund um die Lehre

Lehrlingsstellen in den Wirtschaftskammern

Für Rückfragen zu allen Themen rund um die Lehre stehen Ihnen die neun Lehrlingsstellen der Landeswirtschaftskammern zur Verfügung. Sie fungieren als Berufsausbildungsbehörde erster Instanz und prüfen (gemeinsam mit Vertretern der AK) die Eignung der Lehrbetriebe in sachlicher und personeller Hinsicht und sind für die Prüfung und Protokollierung der Lehrverträge zuständig. Zur individuellen Beratung machen Sie sich bitte einen Termin mit der Lehrlingsstelle in Ihrem Bundesland aus.

Ausbildungsinfos generell für Lehrbetriebe

Durch die Absolvierung einer Lehre wird eine qualifizierte und vollständige Berufsausbildung erworben. Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert, wobei die Lehre Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld, verbindet. 

Die Ausbildung erfolgt an zwei Standorten:

  • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
  • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) wird von Berufsexperten und -expertinnen abgenommen. Der Schwerpunkt der LAP liegt auf den für den Beruf erforderlichen Kompetenzen.

» weitere Details zum Ablauf der Lehrausbildung

§ 3a BAG Verfahren

Wenn Sie beabsichtigen erstmals Lehrlinge aufzunehmen oder seit Beginn des Lehrverhältnisses des letzten Lehrvertrags mehr als zehn Jahre vergangen sind, müssen Sie vor deren Aufnahme bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag gem. § 3a BAG) einreichen.

Der Antrag ist gebührenfrei und ganz einfach auszufüllen online auszufüllen.

Die Lehrlingsstelle prüft – unter Mitwirkung der Arbeiterkammer – ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Ist dies der Fall, wird Ihnen ein so genannter Feststellungsbescheid ausgestellt, der bescheinigt, dass Sie Lehrlinge im entsprechenden Lehrberuf ausbilden können.

Informationen und Praxistipps für Unternehmen und Lehrlinge

Informieren Sie sich hier, welche Förderungen für Sie in Frage kommen und wie Sie diese beantragen können. www.lehre-foerdern.at

Vertragsmuster

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Lehre sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegt.

Für jeden einzelnen Lehrberuf erlässt der Wirtschaftsminister eine Ausbildungsordnung. Sie ist für die Ausbildung in den Lehrbetrieben verbindlich. Dieses befindet sich aktuell noch in Begutachtung

Für die Pflegelehre zusätzlich von Bedeutung:


Stand: 06.07.2023

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