Unterstützungsfonds
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23.11.2023
Förderungszweck
Förderung dient zur Abmilderung eines durch eine schwere Krankheit, eine Baustelle und/oder die Insolvenz eines Kunden/Kundin oder Lieferanten/Lieferantin hervorgerufenen Umsatzrückganges.
Voraussetzungen
bei Krankheit
- krankheitsbedingte Beeinträchtigung von mindestens 42 Tagen
- Umsatzrückgang von zumindest 25% zum Vergleichszeitraum
bei einer Baustelle
- Beeinträchtigung muss mindestens 4 Monate durchgehend dauern
- Umsatzrückgang von zumindest 25% zum Vergleichszeitraum
bei der Insolvenz eines Lieferanten/Kunden
- Nachweis der Insolvenz eines Kunden/Lieferanten
- Umsatzrückgang von zumindest 25% zum Vergleichszeitraum
Ausschlussgrund
Mehr als 400.000 EUR Nettojahresumsatz (Trafiken: 1.500.000)
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss abhängig vom nachgewiesenen Umsatzverlust
Maximal 10.000,- EUR pro Jahr
Einreichung
Die Einreichung ist nach einem telefonischen Informationsgespräch möglich.
Wirtschaftskammer Wien
Förderservice
Straße der Wiener Wirtschaft 1 1020 Wien
Servicecenter: T 514 50-1010
Förderservice : E foerderservice@wkw.at