Wen muss ich verständigen, wenn ich umgezogen bin?
Informationen für Wiener Unternehmen mit Berechtigungen für Unternehmensberatung, IT-Dienstleistung sowie der Buchhaltungsberufe
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Unternehmensberatung und IT-Dienstleistung
Für die Gewerbe Unternehmensberatung und IT-Dienstleistung ist eine Adressenänderung innerhalb Wiens dem Magistratischen Bezirksamt anzuzeigen. Sie können diese Meldung auch Online abwickeln.
Ist Ihr neuer Betriebsstandort in einem Bundesland,
zeigen Sie die Adressänderung der dafür zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Bundeslandes an.
Bilanzbuchhaltungsberufe
Für die Berufe Bilanzbuchhaltung, Personalverrechnung und Buchhaltung gem. BiBuG ist die Bilanzbuchhaltungsbehörde über die Änderung der Stammdaten zu informieren.
Finanzamt, Sozialversicherung und Firmenbuch nicht vergessen
Ebenfalls ist das Finanzamt und die Sozialversicherung mit einer formlosen schriftlichen Mitteilung über Ihre neue Adresse zu informieren.
Wenn der Gewerbeinhaber bzw. die Gewerbeinhaberin im Firmenbuch eingetragen ist, ist in folgenden Fällen auch eine Änderungsmeldung an das Firmenbuch erforderlich:
- wenn der im Firmenbuch eingetragene Sitz verlegt wird
Der Firmeninhaber bzw. die Firmeninhaberin muss in diesem Fall die Änderung des Firmensitzes und die Änderung der Postadresse beantragen. Es ist erforderlich, dass die Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. - wenn der Standort innerhalb des Sitzes verlegt wird
In diesem Fall hat der Firmeninhaber bzw. die Firmeninhaberin die Änderung der Postadresse zu beantragen. Die Änderungsmeldung ist persönlich zu unterfertigen.