Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe
Mindestlohntarif 2025
Das Bundeseinigungsamt hat den Mindestlohntarif 2025 festgesetzt, der ab 1. Januar 2025 gilt. Dies betrifft Hausbesorger und Hausbetreuer.
Lesedauer: 1 Minute
05.12.2024
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mit Beschluss vom 29. November 2024 nach Durchführung einer Senatsverhandlung den Mindestlohntarif 2025 festgesetzt und dieser tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Hier finden Sie die Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien, Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien und die Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich