
Feuerungsanlagenregister der Stadt Wien (FAR)
Gesetzliche Verpflichtung der Wiener Rauchfangkehrer ab 2024
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Mit Anfang des Jahres 2024 wurden die Wiener Rauchfangkehrer gesetzlich dazu verpflichtet, im Zuge der jährlichen Hauptkehrung in allen Wohn- und Betriebseinheiten spezifische Daten über sämtliche Geräte für Heizung und Warmwasserbereitung inkl. Kochherde, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zu erfassen und in das eigens dafür geschaffene digitale Feuerungsanlagenregister der Stadt Wien einzupflegen.
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Abgeltung für den Mehraufwand
Für den resultierenden Mehraufwand wird eine Abgeltung notwendig. Als Entgelt für die Ersterfassung wurde für Objekte von Wiener Wohnen durch die dort etablierte Preisprüfungskommission ein Betrag iHv € 15,10 pro Nutzungseinheit festgelegt. Dieses wird rückwirkend für 2024 verrechnet.
Da der Aufwand für die Recherche und das Einpflegen der Daten in das Feuerungsanlagenregister für alle Objekte, in denen fossile Brennstoffe Verwendung finden, in etwa vergleichbar ist, wird seitens der Landesinnung an die öffentlich zugelassenen Mitgliedsbetriebe die Empfehlung ergehen, sich jedenfalls am o.a. Entgelt zu orientieren.
Die Verrechnung, für die bereits im Jahr 2024 durchgeführten Ersterfassungen, hat mit Jahresbeginn 2025 begonnen.