Berufsbild Leasingunternehmen
Tätigkeit, Zugang und Wissenswertes
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1. Tätigkeit
Der Begriff "Leasing" kommt in der bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe nicht vor. Diese enthält eine Aufzählung freier Gewerbe und erhebt daher nicht den Anspruch, alle überhaupt denkbaren freien Gewerbe anzuführen.
Im Zusammenhang mit Leasingverträgen werden zumeist auch die zugehörigen Versicherungen vermittelt. Für die Versicherungsvermittlung sind zahlreiche Bestimmungen zu beachten, die aufgrund der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) verschärft wurden. Bei Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit – Leasingunternehmen fallen regelmäßig darunter - gelten jedoch einige Erleichterungen, insbesondere ist die Weiterbildungsverpflichtung auf 5 Stunden jährlich reduziert.
Leasingunternehmen bieten teilweise auch die Vermietung von Immobilien oder anderen Zusatztätigkeiten an, wobei dazu je nach Gewerbegebiet zusätzliche Gewerbeberechtigungen benötigt werden (wie die Gewerbeberechtigungen Immobilienverwaltung, Baumeister, Bauträger usw.).
2. Gewerbezugang
Das Gewerbe des Leasings ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.
3. Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL)
Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf der Seite www.leasingverband.at.
4. Das Leasinggeschäft
Im Artikel "Das Leasinggeschäft" finden Sie weitere Informationen.
Stand: 04.05.2023