Berufsbild Bausparvermittler und Tippgeber
Tätigkeit, Zugang und Wissenswertes zu weiteren Finanzdienstleistern
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Zu den Fachorganisationen Finanzdienstleister zählen auch folgende weitere Berufsgruppen:
1. Berufsbild: Bausparvermittler
Tätigkeit:
Die reine Vermittlung von Bausparverträgen zwischen Bausparkassen und Kunden ist grundsätzlich ein freies Gewerbe. Allerdings ist zu beachten, dass die Beratung oder Vermittlung von Zwischendarlehen oder "zuteilungsreifen" Darlehen den Gewerblichen Vermögensberatern - also Kreditvermittlern - vorbehalten ist.
Hintergrund: Bei einem Bauspardarlehen handelt es sich um einen Verbraucherkreditvertrag, der jedenfalls unter das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) fällt. Ist ein Bauspardarlehen hypothekarisch besichert oder ist das Darlehen für den Erwerb bzw. Erhalt von Eigentumsrechten an einem Grundstück oder Gebäude bestimmt, so fällt es unter das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG).
Zugang:
Es handelt sich um ein freies Gewerbe. In der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe findet man die Tätigkeit mit folgendem Gewerbewortlaut "Vermittlung von Bausparverträgen".
2. Berufsbild: Tippgeber
Tätigkeit:
Zum Tätigkeitsumfang lesen Sie weitere Informationen.
Zugang:
Es handelt sich um ein freies Gewerbe. In der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe wird die Tätigkeit unter "Namhaftmachung von…" in den entsprechenden Varianten beschrieben.
Stand: 13.03.2024