Mehrere lächelnde Person um Tisch versammelt, auf dem aufgeklappte Laptops stehen und Arbeitsutensilien liegen; zwei Personen reichen sich die Hand
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Finanzdienstleister, Fachgruppe

Neue Befähigungsprüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler

Neufassungen der Befähigungsprüfungen mit 1.7.2024 in Kraft

Lesedauer: 1 Minute

Seit 2018 gelten geänderte Vorschriften für Meister- und Befähigungsprüfungen im Hinblick auf Struktur- und Qualifikationserfordernisse. So müssen Befähigungsprüfungsordnungen so gestaltet sein, dass die Prüfungsinhalte dem vom Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) vorgegebenen Anforderungen für das NQR Level 6 entsprechen.

Diese Vorgaben machten eine Neufassung der Befähigungsprüfung für Gewerbliche Vermögensberater sowie der Befähigungsprüfung für Wertpapiervermittler erforderlich.

Dafür wurden vom Fachverband Finanzdienstleister Neufassungen der Befähigungsprüfungen erarbeitet, welche im Sommer 2023 begutachtet werden konnten (siehe "Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen gewerblichen Vermögensberater und Wertpapiervermittler" ).

Nach Einarbeitung der Stellungnahmen sowie einer intensiven Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurden die Befähigungsprüfungsordnungen am 20.6.2024 im Rechtsinformationssystem kundgemacht.

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Befähigungsprüfungsordnungen sind wie folgt:

  • Die Prüfung wird zwar wie bisher aus einem schriftlichen Modul und einem mündlichen Modul bestehen, jedoch entfällt das Modul zur Ausbildnerprüfung gänzlich, da dieses in der Praxis keine Relevanz entfaltet hat.
  • Nachdem die Mehrzahl von Gewerblichen Vermögensberatern das Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung in einer eingeschränkten Form ausübt, wurde die Befähigungsprüfung an diese Praxis angepasst. So können künftig zusätzlich zur uneingeschränkten Befähigungsprüfung die nachfolgenden eingeschränkten Prüfungen abgelegt werden:
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Finanzierungen
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten, Finanzierungen sowie Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
  • Die erforderlichen Lernergebnisse werden in den Anlagen zur Befähigungsprüfungsordnungen explizit angeführt. Ebenso wurden die Möglichkeiten der Anrechnung von bereits absolvierten Ausbildungen und Qualifikationen erweitert.

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen treten mit 1.7.2024 in Kraft. Die Verordnungen des Fachverbandes Finanzdienstleister über die Befähigungsprüfungen für das reglementierte Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung und für das reglementierte Gewerbe Wertpapiervermittler, beide kundgemacht am 30.3.2012, treten mit 1.7.2024 außer Kraft. Somit ist die neue Rechtslage für künftige Prüfungen zu beachten.

Für Personen, welche bereits vor dem 1.7.2024 eine Befähigungsprüfung positiv abgelegt haben, ergeben sich daraus keine Änderungen. Bereits vor dem 1.7.2024 begonnene Prüfungen können bis zum 30.6.2025 nach der alten Rechtslage absolviert werden.

Download Befähigungsprüfungsordnungen

Stand: 25.06.2024

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