Finanzdienstleister, Fachgruppe
Aktionärsrechte-Richtlinie
Information für Vermögensverwalter und institutionelle Anleger
Lesedauer: 1 Minute
Im Mai 2017 wurde von der EU die Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828 beschlossen. Wie die Bezeichnung der Richtlinie – „Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre“ – schon verrät, zielt die Richtlinie insbesondere auf eine Erhöhung der Transparenz und eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Aktionären börsennotierter Unternehmen ab.
Der Artikel "Die Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828 - Umsetzung im Börsegesetz 2018" beantwortet folgende Fragen:
- Was ist die Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828?
- Bis wann muss die Aktionärsrechte-Richtlinie umgesetzt werden?
- Welche wesentlichen Neuerungen bringt die Aktionärsrechte-Richtlinie?
- Wo wurde die Aktionärsrechte-Richtlinie im BörseG 2018 umgesetzt?
- Wen betrifft die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie?
- Welches Ziel verfolgt der 3. Abschnitt des 5. Hauptstücks des BörseG 2018?
- Welche Pflichten haben Vermögensverwalter und institutionelle Anleger durch die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie im BörseG zu beachten?
- Welche Transparenzpflichten haben Vermögensverwalter zu beachten?
- Welche Sanktionen können bei Nichtbeachtung der Pflichten drohen?
Stand: 22.05.2023