Finanzdienstleister, Fachgruppe

Aktionärsrechte-Richtlinie

Information für Vermögensverwalter und institutionelle Anleger

Lesedauer: 1 Minute

Im Mai 2017 wurde von der EU die Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828 beschlossen. Wie die Bezeichnung der Richtlinie – „Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre“ – schon verrät, zielt die Richtlinie insbesondere auf eine Erhöhung der Transparenz und eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Aktionären börsennotierter Unternehmen ab.

Der Artikel "Die Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828 - Umsetzung im Börsegesetz 2018" beantwortet folgende Fragen:

  1. Was ist die Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828?
  2. Bis wann muss die Aktionärsrechte-Richtlinie umgesetzt werden?
  3. Welche wesentlichen Neuerungen bringt die Aktionärsrechte-Richtlinie?
  4. Wo wurde die Aktionärsrechte-Richtlinie im BörseG 2018 umgesetzt?
  5. Wen betrifft die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie?
  6. Welches Ziel verfolgt der 3. Abschnitt des 5. Hauptstücks des BörseG 2018?
  7. Welche Pflichten haben Vermögensverwalter und institutionelle Anleger durch die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie im BörseG zu beachten?
  8. Welche Transparenzpflichten haben Vermögensverwalter zu beachten?
  9. Welche Sanktionen können bei Nichtbeachtung der Pflichten drohen?

Stand: 22.05.2023