
Regierungsprogramm 2025-2029: Zentrale Themen für den Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Besonders relevante Punkte aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Aus- und Weiterbildung sowie Wirtschaft und Beschäftigung
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Am 27. Februar 2025 wurde das Regierungsprogramm der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS vorgestellt, das auf 211 Seiten die strategischen Schwerpunkte und geplanten Maßnahmen für die Legislaturperiode 2025-2029 darlegt. In diesem Artikel werden ausgewählte, besonders relevante Punkte aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Aus- und Weiterbildung sowie Wirtschaft und Beschäftigung vorgestellt. Einige der im Programm enthaltenen Maßnahmen befinden sich noch in der Ausarbeitung oder unterliegen der Budgetfreigabe.
Kreislaufwirtschaft
Besonders relevant für den Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement sind die Themen im Bereich der Kreislaufwirtschaft die unter die Verantwortung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft fallen.
- Abfallwirtschaftsgesetz: Optimierung und Anpassung zur Verbesserung der Effizienz, insbesondere bei Abfallende-Vorschriften, Regelungen zu Nebenprodukten & Sekundärrohstoffen sowie möglichen Erleichterungen bei grenzüberschreitender Abfallverbringung.
- Bahnzwang Abfalltransporte: Evaluierung des Abfalltransports per Schiene, insbesondere für kurze Distanzen.
- Brände durch Altakkus & Altbatterien: Evaluierung der Einführung geeigneter Anreizmechanismen für die Rückgabe von Altakkus und Altbatterien, da vor allem Alt-Li-Akkus/Batterien beim Transport und bei der Sortierung größere und kleinere Brände verursachen können, im Einklang mit den EU-rechtlichen Vorgaben. Durch solche Anreize wird der Endkunde motiviert, Altakkus und Altbatterien in den Systemkreislauf zurückzubringen.
- Deponierung von Siedlungsabfällen: Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, die Deponierung von Siedlungsabfällen bis spätestens 2040 maximal zu reduzieren.
- Verhinderung von Schrott- und Altreifenexporten: Verhinderung des Exports von Schrott und Altreifen aus Europa.
- Kontrolle großer Online-Plattformen: Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine stärkere Kontrolle großer Online-Plattformen in Bezug auf die Einhaltung von Produkt- und Abfallvorschriften ein.
- Extended Producer Responsibility (EPR): Die EU-Kreislaufwirtschaft zielt auf eine Ausweitung der Extended Producer Responsibility (EPR) in neuen Produktbereichen ab. Neue EPR-Systeme sollten in Österreich dahingehend gestaltet werden, dass übermäßige Kosten und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Das zukünftige EPR-System für Textilien wird in Zusammenarbeit mit sozialökonomischen Betrieben und der kommunalen Abfallwirtschaft entwickelt.
- Pflanzenschutzgebinde: Prüfung der Entpflichtung der Pflanzenschutzgebinde in Bezug auf eine einheitliche Rücknahme und Entsorgung.
- Pfand-Rücknahme - Ausnahme für Kleinstbetriebe: Kleinstbetriebe werden von der Rücknahmepflicht für bepfandete Einweggetränkeverpackungen ausgenommen z.B. „Würstelstand/Kiosk-Regelung“
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Um die heimische Resilienz zu erhöhen, benötigt es mehr Unabhängigkeit im Bereich strategisch wichtiger Primär- und Sekundärrohstoffe (Kreislaufwirtschaft). Deshalb wird ein Fokus auf Diversifikation, Lagerhaltung, Abbau und Recycling gelegt.
- Beseitigung regulatorischer Hemmnisse: Reform von Gesetzen und Vorschriften, die zirkuläre Geschäftsmodelle behindern, bei gleichzeitiger Wahrung von Umwelt- und Konsumentenschutz.
Aus- und Weiterbildung
Mit dem Lehrberuf der Entsorgungs- und Recyclingfachkraft wurde eine abwechslungsreiche und zukunftssichere Ausbildung im Bereich der Entsorgungswirtschaft geschaffen. Auch zum Themenkomplex der Aus- und Weiterbildung und insbesondere zur Lehre finden sich konkrete Maßnahmen im Regierungsprogramm.
- Ausbau der „Dualen Akademie“ (Lehre nach und mit Matura), insbesondere für Lehrlinge über 18 und junge Menschen mit Migrationshintergrund.
- Gleichwertige Finanzierung der Berufsbildung im Vergleich zur schulischen Ausbildung und bessere Rahmenbedingungen, wie z.B. Vorbereitungskurse für Meisterprüfungen.
- Modernisierung der Berufsschulen: E-Learning, Einführung eines Modulsystems und Prüfung der Aufhebung der Schulsprengel, um eine ortsunabhängige Berufswahl zu ermöglichen.
- Aufwertung der polytechnischen Schule (PTS) als Zubringerschule mit exklusiver Vergabe eines „Ausbildungsreifezertifikat“.
- Förderung des lebenslangen Lernens und Verbesserung der beruflichen Weiterbildung durch individuelle Bildungskonten und Unternehmensförderung.
- Reform der Lehrabschlussprüfung (LAP) durch mehr Transparenz, qualitätsgesicherte Aufgaben und Vorbereitungskurse, öffentliche Prüfungen (mündlicher Teil, sofern für Prüfungskandidat i.O.), Online-Zugang zu Musterprüfungen und Übernahme der Prüfungstaxe.
- TOP Jugendticket für Lehrlinge: Lückenschluss bei der Mobilitätsunterstützung für Lehrlinge - TOP Jugendticket für AusbildungsFit-Teilnehmer:innen und Lehrlinge, die über Bundesländergrenzen hinweg pendeln (5 Mio € jährlich) ab 2026. Hierbei handelt es sich um eine Offensivmaßnahme im Doppelbudget 2025 & 2026.
- Schärfere Vorschriften für Bildungskarenz: Die Bildungskarenz soll gezielt reformiert werden, um die innerbetriebliche Höherqualifizierung zu fördern, mit stärkeren Anwesenheitsverpflichtungen, einer höheren ECTS-Anzahl, klaren Bildungszielen und Fokus auf Geringqualifizierte, einschließlich Arbeitgeberbeteiligung und einer Behaltefrist, ohne direkten Anschluss an die Elternkarenz.
Gewerbeordnung
Entbürokratisierung steht im Fokus und so soll es auch Änderungen im Gewerberecht geben.
- Digitale Gewerbeanmeldung: Um den berufsrechtlichen Zugang weiter zu vereinfachen, soll die Validierung von Nachweisen zur Gewerbeanmeldung erweitert werden (Ausbau GISA – „Instant-Online-Gewerbeanmeldung“).
- Trennung von Gewerberecht (Berufszugangsrecht) und Betriebsanlagenrecht in zwei verschiedene Gesetze: Zur Schaffung einer verbesserten Klarheit und Lesbarkeit soll das Regelungswerk der Gewerbeordnung entsprechend den bestehenden zwei Regelungsbereichen (Berufsrecht und Betriebsanlagenrecht) klar in seine zwei Teile getrennt werden.
- Modernisierung des Gewerberechts: Einführung eines digitalen, KI-unterstützten Kompetenz-Bewertungssystems und Verkürzung der Entscheidungsfristen.
- Einheitliche Vollziehung: Sicherstellung der einheitlichen Umsetzung der Gewerbeordnung durch klare Richtlinien und geschultes Personal in allen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten.
Wirtschaft & Beschäftigung
Weiters umfasst das vorliegende Regierungsprogramm konkrete Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Themenkomplex Wirtschaft und Beschäftigung.
- Steuerfreie Mitarbeiter-Prämie: Ab 2025 wird eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiter:innen bis zu 1.000 € (ohne Kollektivvertragsbindung) iHv 125 Mio € eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Offensivmaßnahme im Doppelbudget 2025 & 2026.
- Senkung Lohnnebenkosten: Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die LNK in einem ersten Schritt gesenkt.Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (3,7%). Dies erfolgt bei budgetärer Sicherstellung des Erhalts der FLAF-Leistungen.
Rot-Weiß-Rot Karte
Ziel ist es, gemeinsam mit den Sozialpartnern ein Modell zu entwickeln, das die RWR-Karte für Unternehmen öffnet, die Drittstaatsangehörige in Mangelberufen einstellen, ein Pilotprojekt für die RWR-Karte für Lehrlinge umzusetzen, junge Asylwerber mit hoher Bleibeperspektive auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zu vereinfachen, während die deutsche Westbalkanregelung auf ihre Relevanz für Österreich geprüft
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