Anwaltsservice
Zuschuss für eine anwaltliche Rechtsberatung der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement Wien
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Der Zuschuss zur anwaltlichen Rechtsberatung ist für unternehmensrelevante Sachverhalte möglich (Beispiele: Kund:innen, Vertragspartner:innen zahlen nicht, Abwehr nicht gerechtfertigter Forderungen, Lizenzen, Prüfung von Verträgen, Allgemeine wirtschaftsrechtliche Fragen, Fragen zur Geschäftsraummiete).
1.000 Euro brutto Zuschuss pro Jahr möglich
Der Zuschuss der Fachgruppe beträgt € 1.000,- brutto der einmal jährlich pro Mitglied in Anspruch genommen werden kann. Das dafür vorgesehene Budget ist limitiert, es gilt das Prinzip „FIRST COME FIRST SERVE“.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Die Beurteilung, ob die rechtliche Notwendigkeit der Beratung durch die Anwaltskanzlei erforderlich ist, obliegt der Fachgruppe.
Kostenlose Beratung möglich
Eine kostenfreie Beratung durch die Fachgruppe und das Rechtsservice der Wirtschaftskammer Wien ist natürlich immer möglich. In vielen Fällen ist jedoch das Einschreiten einer Anwältin oder eines Anwalts sinnvoll und notwendig.
Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss das Mitglied eine aktive Gewerbeberechtigung (Mitgliedschaft in der Fachgruppe Entsorgungs- und
Ressourcenmanagement Wien) haben und die Grundumlage vollständig bezahlt sein.
Formlose Anträge für einen geförderten Zuschuss sind vor der Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei an die Fachgruppe zu richten.