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Buch- und Medienwirtschaft, Fachgruppe

Förderung für eine Digital-Marketing-Initiative

Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft Wien

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Richtlinie gemäß Beschluss des Fachgruppenausschusses vom 2. Oktober 2023

Die Branche braucht neue Ansätze der digitalen Marketing-Auftritte. Social Media-Auftritte sind mittlerweile Standard, allerdings erlahmen aber bereits einige Plattformen wie Facebook und viele Auftritte werden zunehmend verwechselbar. Darum möchte die Fachgruppe Initiativen unterstützen, die in innovativer Weise ein digitales Marketing entwickeln.

Als förderwürdiges Kriterium gelten: digitales Marketing (wie z.B. Blog oder Podcast) über einen eigenständigen Kanal (also z.B. eine eigene Website; nicht hinreichend ist z.B. ausschließlich ein Social-Media-Kanal, der natürlich zusätzlich bespielt werden kann), der einen unmittelbaren Überschritt zu einem Online-Auftritt mit Einkaufsmöglichkeit (also z.B. ein Online-Shop) eines oder mehrerer Mitgliedsbetriebe bietet. Die Förderungen sollten in einem Jahr evaluiert werden und gegebenenfalls auf wiederkehrende Förderungen ausgeweitet werden.

Mitgliedsbetriebe können einmalig eine Förderung in Höhe von maximal Euro 500,- (Betrag enthält - da Förderung - keine MwSt.) für die Kosten des Betreibens eines elektronischen Marketing-Kanals beantragen, wenn dieser einen unmittelbaren Überschritt zu einem Online-Auftritt mit Einkaufsmöglichkeit eines oder mehrerer Mitgliedsbetriebe bietet. Die Gesamtsumme der Förderungen, die hierbei ausgeschüttet werden können sollen mit Euro 10.000,- gedeckelt sein.

Der Zuschuss wird nur jenen Mitgliedsunternehmen der Fachgruppe gewährt, die bei der Antragstellung über eine aufrechte (aktive) Gewerbeberechtigung in der Fachgruppe verfügen. Die Grundumlage des antragstellenden Mitglieds muss bezahlt sein.

Der Antrag auf Förderung ist vom Unternehmensinhaber schriftlich mittels des dafür von der Fachgruppe zur Verfügung gestellten Vordrucks und unter Beifügung der Zahlungsnachweise und Rechnungskopien (Netto- und Bruttobeträgen bzw. Angabe des zur Anwendung kommenden Mehrwertsteuersatzes) zu stellen. Die Anträge werden entsprechend ihres Einlangens bearbeitet; eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn sämtliche Unterlagen an die Fachgruppe übermittelt wurden.

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