Sparte Industrie

Strompreiskompensation: EU-Beihilfeleitlinien in Konsultation

Geplante Änderungen ab 2021 betreffen die Zahl der Sektoren und Details der Berechnung. Im Regierungsprogramm ist die Umsetzung in Österreich angekündigt.

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Bis 10. März 2020 läuft die Konsultation zum Entwurf der EU-Kommission für neue ETS-Beihilfeleitlinien. Hintergrund: Im Rahmen des EU-Emissionshandels können die Mitgliedstaaten Kosten für Unternehmen in besonders strom- und handelsintensiven Sektoren aus durch das ETS verursachten Strompreissteigerungen kompensieren. Diese Kompensation indirekter CO2-Kosten soll dazu beitragen, Carbon Leakage – also die Verlagerung von Anlagen und Produktionskapazitäten in Länder mit weniger strengen Klimaschutzstandards – zu verhindern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu wahren.

Einschränkungen und Verschärfungen geplant

Die Beihilfeleitlinien legen die beihilfeberechtigten Sektoren, die Berechnungsmethode und die einzelnen Faktoren (wie z.B. Beihilfenintensität, CO2-Preis, Stromverbrauchsbenchmarks) fest, auf Basis derer die Mitgliedstaaten die Strompreiskompensation umsetzen können. Da die aktuell geltenden Leitlinien Ende 2020 auslaufen, müssen sie für die ETS-Periode 2021-2030 novelliert werden. So sieht die EU-Kommission in ihrem Entwurf vor, die Zahl der Sektoren signifikant zu reduzieren, sodass nur mehr jene acht NACE-Sektoren verbleiben, in denen das Risiko der Verlagerung von Emissionen am größten ist. Die Beihilfenintensität soll für die gesamte Periode bei 75% festgelegt werden, die Stromverbrauchsbenchmarks aber zwischenzeitlich nachgeschärft werden. Zusätzlich soll die Gewährung der Beihilfen an neue Bedingungen geknüpft werden, wie etwa die Verpflichtung zur Umsetzung der Empfehlungen aus Energieaudits.

Umsetzung in Österreich ausständig

Die Kompensation der indirekten CO2-Kosten ist in der EU-Emissionshandelsrichtlinie leider nicht einheitlich verpflichtend geregelt, sondern bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Während nahezu alle west- und mitteleuropäischen Länder, insbesondere Deutschland, seit mehreren Jahren die Kompensation umgesetzt haben, hat Österreich bisher keine entsprechenden Schritte gesetzt. Die negativen Folgen daraus sind Kostennachteile für einzelne Betriebe bis zur Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr gegenüber vergleichbaren Industrieanlagen in Deutschland und anderen EU-Staaten - verbunden mit der steigenden Gefahr des Verlusts von Produktionsaufträgen, Investitionsprojekten und Arbeitsplätzen, aber auch mit negativen globalen Klimaeffekten durch Produktionsverlagerung. Dies betrifft insbesondere Sektoren bzw. Teilsektoren der Eisen- und Stahlindustrie, der Nichteisen-Metallindustrie, der chemischen Industrie und der Papierindustrie. Ebenso betroffen von der Thematik sind darüber hinaus auch etwa die Stein- und keramische Industrie, die Glasindustrie und die Mineralölindustrie. Der starke Anstieg der EU-CO2-Preise und die durch die Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone gestiegenen Strompreise haben diesen Standortnachteil verschärft.

Die BSI hat bereits im Vorjahr einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet. Auf Basis des neuen Regierungsprogrammes wird nun neuerlich eine nationale Regelung vorangetrieben.

Autor:
DI Oliver Dworak
E-Mail: oliver.dworak@wko.at 

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