Portrait einer braunen Henne in Nisthäuschen mit schwarzem Dach sitzend
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Zoofachhandel, Berufsgruppe

Informationen zur Aviären Influenza – Vogelgrippe

Die Anzahl der Ausbrüche bei Vögeln in Gefangenschaft steigt erschreckend schnell an.

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2024

Seit 19.09.2024 kommt es immer wieder zu Ausbrüchen der Aviären Influenza in Österreich. Seit 01.10.2024 steigt die Anzahl der Ausbrüche erschreckend schnell in Europa auch bei Vögeln in Gefangenschaft an.
 
Die letzten Ausbrüche in Niederösterreich in einem Geflügelbetrieb zeigen, dass der Stamm sehr aggressiv ist. Die Tiere sterben durch den perakuten Verlauf rasch.
  
Der Überträger ist ein Virus, dessen Reservoir v.a. wildlebende Wasservögel sind. Deshalb müssen vor allem tot gesichtete Wasservögel dem zuständigen Amtstierarzt bzw. der Veterinärbehörde gemeldet werden.
 
Das Virus wird vor allem durch Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit direkt übertragen. Die Ansteckung kann auch indirekt durch Geräte, Kleidung, Schadnager etc. und über die Luft übertragen werden.
 
Menschen (und andere Tiere) können bei intensivem Kontakt ebenfalls an der Vogelgrippe erkranken.
 
Derzeit sind perakute Symptome zu finden. Die Tiere (v.a. Hühner) sterben nach Infektion rasch. Für den Betrieb zeigt sich in kurzer Zeit eine hohe Ausfallsrate. Ansonsten haben die Tiere neurologische Symptome, Blutungen an Kammspitzen und Ständern, Durchfall, verminderte Legeleistung (Eier haben dünne bis keine Schale), verminderte Futter- und Wasseraufnahme, Atembeschwerden sowie Mattigkeit und Fieber.
 
Säugetiere und Menschen haben lediglich milde grippale Symptome. 

Weiteres Vorgehen 

Nach den letzten Ausbrüchen in Hausgeflügel gab es am 6. November 2024 eine Besprechung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Veterinärbehörden der Länder. Die Vogelgrippe-Verordnung, die demnächst verlautbart wird, soll ein erhöhtes Risiko für Vogelgrippe im ganzen Bundesgebiet und ein stark erhöhtes Risiko in bestimmten Bezirken vorsehen.
 
Das bedeutet, dass bei erhöhtem Risiko neben der Stallpflicht für Geflügel (strikte Trennung von Enten und Gänsen zu anderem Geflügel), die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen hat. Tierschauen bzw. –märkte werden mit besonderen Auflagen bewilligt, sofern dies die lokale Veterinärbehörde gestattet.
 
Bei stark erhöhtem Risiko sind alle Vogelarten betroffen.
 
Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Landesgremium.