Schwarzes aufgemaltes Fragezeichen auf Stück Papier liegt auf einem Notizbuch, Tastatur, Brille, Büroklammern, Bleistift und Smartphone liegen daneben, Topview, Vogelperspektive
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Tabaktrafikanten, Landesgremium

FAQs Ausschreibung und Vergabe von Tabakverkaufsstellen 

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 7 Minuten

06.08.2024

Das Bundesvergabegesetz Konzessionen (BVergGKonz 2018) bildet aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Ro 2019/04/0231) neben dem Tabakmonopolgesetz die Rechtsgrundlage für die Vergabe von Trafiken.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Unparteilichkeit der Vergabeverfahren zu gewährleisten. Auch wenn das Bundesvergabegesetz Konzessionen primär wirtschaftliche Ziele verfolgt, können soziale Kriterien ebenfalls berücksichtigt werden.

Für die Vergabe von Tabakverkaufsstellen bedeutet das, dass es detailliertere Vorgaben für die Durchführung des Vergabeverfahrens gibt. Tabakfachgeschäfte werden künftig ausschließlich an Menschen mit Behinderungen vergeben.

Um Sie bei Fragen rund um die Trafikvergabe zu unterstützen, haben wir zu diesem Thema speziell FAQs bereitgestellt.

FAQs Tabakverkaufsstellen

Das Bundesvergabegesetz Konzessionen (BVergGKonz 2018) bildet aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Ro 2019/04/0231) neben dem Tabakmonopolgesetz die Rechtsgrundlage für die Vergabe von Tabakverkaufsstellen.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Unparteilichkeit der Vergabeverfahren zu gewährleisten. Auch wenn das Bundesvergabegesetz Konzessionen primär wirtschaftliche Ziele verfolgt, können soziale Kriterien ebenfalls berücksichtigt werden.

Für die Vergabe von Tabakverkaufsstellen bedeutet das, dass es detailliertere Vorgaben für die Durchführung des Vergabeverfahrens gibt. Tabakfachgeschäfte werden künftig ausschließlich an Menschen mit Behinderungen vergeben.  

Auftraggeber und Vergabestelle ist die Monopolverwaltung GmbH (kurz „MVG“).

>>weitere Informationen auf der Website der MVG

Die Ausschreibungen von Tabakverkaufsstellen haben nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergGKonz 2018) öffentlich zu erfolgen. Welche Ausschreibungen zur aktuellen Zeit verfügbar sind und weitere Informationen können Sie auf der Website der Monopolverwaltung GmbH (kurz „MVG“) hier abrufen.

Über die online abrufbaren Informationen hinaus stehen den Bietern zudem Standortunterlagen mit Detailinformationen einschließlich eines Schätzgutachtens zur Unternehmensbewertung zur Verfügung. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass diese gesondert anzufordern sind.

Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines einstufigen Vergabeverfahrens. Dies bedeutet, dass der Bieter seine Eignung nachzuweisen und gleichzeitig sein Angebot zu legen hat. Hierfür ist es notwendig, dass der Bieter ein Angebot gemäß den Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung abgibt sowie zum Nachweis seiner Eignung bestimmte Eignungskriterien erfüllen muss.

Die Bieter müssen bestimmte Eignungskriterien erfüllen, um in der Lage zu sein, die angeforderte Leistung zu erbringen. Diese Eignung muss auch durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.

Welche Unterlagen benötigt werden, können Sie den Ausschreibungsbedingungen entnehmen, welche auf der Website der MVG abrufbar sind.

Ist die Eignung nach den im Folgenden angeführten Kriterien nicht gegeben, so wird das Angebot ausgeschieden.

Eine Eignung liegt dann vor, wenn der Bieter befugt, technisch, finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sowie zuverlässig ist.

5.1. Befugnis

Der Bieter muss über die erforderliche Befugnis für das Hauptgewerbe verfügen, das am angebotenen Standort betrieben wird. Als Nachweis ist ein Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) vorzulegen. Falls das Hauptgewerbe auf einer anderen rechtlichen Grundlage betrieben wird, muss der Bieter eine Erklärung abgeben. In dieser Erklärung wird die rechtliche Grundlage sowie der Nachweis der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen für deren Anwendung dargelegt.

5.2. Technische Leistungsfähigkeit

Um eine Tabakverkaufsstelle zu eröffnen zu können, muss der infrage kommende Gewerbebetrieb des Bieters hierfür geeignet sein. Er muss einen sogenannten Lokalnachweis erbringen.

Um eine Eignung aufzuweisen, muss der Betrieb insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

  • Der Betrieb muss innerhalb des jeweils ausgeschriebenen Rayons liegen. Welcher Bereich hiervon erfasst ist, können Sie dem Angebotsblatt entnehmen.
  • Die Zielgruppe des Betriebes darf nicht ganz oder wesentlich aus minderjährigen Personen bestehen (zB. Spielwarenladen).

Die Erfüllung dieser Anforderungen muss durch entsprechende Angaben im Angebotsblatt nachgewiesen werden.

5.3 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Es muss sowohl die finanzielle als auch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufgewiesen werden, welche zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung erforderlich ist.

Dies bedeutet, dass mindestens die Finanzierung der erforderlichen Einrichtungen für den Tabakwarenverkauf sowie des Warenlagers durch besagte Leistungsfähigkeit möglich ist.

Eine Erklärung zu seiner Leistungsfähigkeit muss der Bieter im jeweiligen Angebotsblatt abgeben. Die MVG kann im Falle von Zweifeln weitere Nachweise fordern, wobei insbesondere eine Bestätigung des finanzierenden Kreditinstituts als solcher in Betracht kommt.

5.4 Berufliche Zuverlässigkeit

Der Bieter muss beruflich zuverlässig im Sinne des Bundesvergabegesetzes-Konzessionen 2018 sein (§§ 48, 49 BVergGKonz 2018).

Ausschlussgründe können Sie im § 44 Bundevergabegesetz-Konzessionen (BVergGKonz 2018) auffinden. So dürfen zum Beispiel keine Verurteilungen im Bereich bestimmter Straftaten gegen Sie vorliegen oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eingeleitet worden sein.

Die vollständige Aufzählung besagter Gründe finden Sie im § 44 BVergGKonz 2018, welchen Sie über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder hier abrufen können.

Auch ist ein Bieter, welcher in der Vergangenheit im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schwere Verfehlungen begangen hat (zB. Verstöße gegen den Jugendschutz oder das Monopolwesen), vom Vergabeverfahren auszuschließen.

Gibt es mehrere gültige Angebote, so sind Zuschlagskriterien ausschlaggebend für die Vergabeentscheidung.

Beispiele hierfür sind:

6.1. Hauptgewerbe

Bei der Bewertung wird die Kategorie des Gewerbebetriebs berücksichtigt, der am angebotenen Standort als Hauptgewerbe betrieben wird. Das Hauptgewerbe bezieht sich auf die Tätigkeit, durch die mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes am Standort erwirtschaftet wird. Die Einstufung in eine bestimmte Kategorie spielt dabei eine Rolle bei der Bewertung des Bieters.

6.2. Standort

Bei der Bewertung wird berücksichtigt, ob es sich um einen etablierten Standort handelt, an dem Tabakwaren im Rahmen eines Bestellungs- oder Konzessionsvertrages zu Tarifpreisen verkauft wurden oder werden. Der Bieter ist verpflichtet, den Zeitraum anzugeben, in dem bereits Tabakwaren an diesem Standort verkauft wurden, im entsprechenden Angebotsblatt. Dies dient dazu, die Kontinuität und Erfahrung des Bieters in Bezug auf den Verkauf von Tabakwaren an diesem Standort zu bewerten.

6.3 Kundenfrequenz

Es wird bewertet, wie hoch die Kundenfrequenz an dem angebotenen Standort ist. Der Bieter ist aufgefordert, im Angebotsblatt anzugeben, wie viele Transaktionen im Durchschnitt pro Tag innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt wurden. Dabei werden geschlossene Betriebstage bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Transaktion wird definiert als jede Handlung, bei der für einen Kunden ein Kassenbon ausgestellt wird. Diese Information dient dazu, das potenzielle Maß an Kundenverkehr und den Erfolg des Betriebs an diesem Standort zu bewerten.

6.4 Öffnungstage

Es wird eine Bewertung der Geschäftstage des Gewerbebetriebs an dem angebotenen Standort vorgenommen. Ein Geschäftstag wird definiert als ein Tag, an dem der Gewerbebetrieb für mindestens vier Stunden für den Kundenverkehr geöffnet hat. Schließungen aufgrund von Feiertagen oder temporärer Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten werden in der Bewertung nicht berücksichtigt.

Der Konzessionsvertrag mit dem Bietenden abgeschlossen, der die höchste Punktzahl bei der Evaluierung der Zuschlagskriterien erreicht hat. 

Die finale Entscheidung, wer eine Tabakverkaufsstelle übernehmen kann, wird durch die MVG selbst getroffen.

persönlich bei der MVG eingebracht werden. Zu beachten ist, dass das Angebot zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist bei der MVG eingetroffen sein muss!

Das Angebotsblatt muss ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt werden. Dies bedeutet, dass das Dokument von der/den Person/Personen, welche rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis des Unternehmens innehaben, eigenhändig physisch unterschrieben werden muss.

Das Angebotsblatt können Sie auf der Website der MVG unter https://www.mvg.at/interessentinnen/ausschreibungen-tvs/ abrufen.

Auch die Frist der jeweiligen Ausschreibung finden Sie unter dem angegebenen Link im Dokument „Informationsschreiben“.

Achtung: Beachten Sie, dass im Falle einer postalischen Angebotsabgabe es zu keiner Hemmung des Fristenlaufs kommt. Das Angebot hat zum Zeitpunkt des Fristablaufs bei der MVG eingetroffen zu sein.

Das Angebot muss verschlossen (z.B. in einem Kuvert oder Paket) abgegeben werden. Achten Sie darauf, Ihre Abgabe so zu beschriften, dass augenscheinlich zu erkennen ist, dass es sich um ein Angebot handelt.

Folgende Beschriftung des Angebots sollte ihre Abgabe auf der Außenseite jedenfalls enthalten:

  • Hinweis „Angebot Tabakverkaufsstellenvergabe“
  • Der betroffene Rayon
  • Die Standortnummer
  • Der Name/die Firma des Bieters
  • Hinweis „Nicht vor dem Ende der Angebotsfrist öffnen“

Wichtig: Zusätzlich zur Angebotslegung ist der Nachweis der Erfüllung der in den Ausschreibungsbedingung angeführten Kriterien erforderlich. Genauere Informationen dazu finden Sie in den Ausschreibungsbedingungen, welche auf der Website der MVG unter https://www.mvg.at/interessentinnen/ausschreibungen-tvs/ abrufbar sind.

Nein. Gemäß dem Bundesvergabegesetz-Konzessionen 2018 haben Konzessionsverträge auf eine gewisse Laufzeit beschränkt zu werden.