Was wir in den letzten Jahren für die Tabaktrafikanten erreicht haben
Ihr Bundesgremium
Lesedauer: 1 Minute
Tabakmonopol gesichert:
Trotz wiederholter Angriffe und Änderungswünsche bleibt das Tabakmonopol, das die Existenzgrundlage für die Trafikanten bildet, weiterhin unangetastet.
Mindesthandelsspanne:
Um die Entwertung der Mindesthandelsspanne zu verhindern, wurde im Tabakmonopolgesetz durch ein Anknüpfen an aktuelle Preise eine dauerhafte Absicherung der Spanne erreicht.
Maßvolle Steuerpolitik:
Das Bundesgremium hat sich stets für eine maßvolle Steuerpolitik in Österreich eingesetzt und konnte mehrere Jahre hindurch eine Erhöhung der Tabaksteuer verhindern. Österreich ist daher auch nicht den Hochpreisländern wie Deutschland und Frankreich gefolgt.
Ausweitung des Nebenartikelkatalogs:
Der Umfang der in Tabakfachgeschäften zulässigen Produkte und Dienstleistungen wurde erheblich erweitert und umfasst nun auch den Betrieb einer Posthilfsstelle, Pre-paid-Produkte, zusätzliche Getränke, elektronische Zigaretten und Liquids sowie Shishas und nikotinhältige Lutschsäckchen. Weiters können digitale Vignetten ohne Wartefrist und mit sofortiger Gültigkeit in den Trafiken erworben werden.
Werbung in der Trafik:
Entgeltliche Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (neuartige Tabakerzeugnisse, pflanzliche Raucherzeugnisse, die elektronische Zigarette und deren Liquids) in der Trafik wurde zugelassen.
Kein eigener Gewerbeschein:
In der Gewerbeordnungsnovelle wurde klargestellt, dass Inhaber von Tabakfachgeschäften keinen eigenen Gewerbeschein benötigen, sondern bereits aufgrund der Bestellung nach dem Tabakmonopolgesetz tätig werden dürfen.
Geschäftsfeld Trafikplus:
Mit Trafikplus wurde nicht nur ein neues, aufstrebendes Geschäftsfeld etabliert, sondern auch ein Beitrag zu einem moderneren Image der Trafikanten geleistet. Trafikanten dürfen nun etwa auch Eintrittskarten für Veranstaltungen vermitteln.
Günstige Konditionen bei Bankomatkarten:
Das Bundesgremium hat durchgesetzt, dass Tabaktrafiken auf die Branche zugeschnittene und günstigere Konditionen im Kartenzahlungsverkehr genießen als der übrige Einzelhandel.
ÖBB/Bahnhofstrafikanten:
Das Bundesgremium konnte sich erfolgreich gegen die von den ÖBB in die Wege geleitete einseitige Verschlechterung von Verträgen mit Bahnhofstrafikanten wehren. Weiters wurde eine zufriedenstellende Regelung der Pachtzinssätze erreicht, die unter anderem einen großen Teil des Nebenartikelumsatzes vom zinsrelevanten Umsatz ausgenommen haben.
Klage gegen Post:
In der Klage der Berufsvertretung gegen die Post wegen einseitiger Reduktion der Briefmarkenprovision wurde ein Missbrauch der Post festgestellt und eine höhere Provision des Trafikanten durchgesetzt.
trafikinfo.at als zeitgemäße Internetanbindung:
Mit der Trafikantensuche über www.trafikinfo.at können Konsumenten ihre gewünschte Trafik in der Umgebung finden.
Unterstützungsfonds (Solidaritätsfonds- und Strukturfonds):
Die österreichische Einfuhrbeschränkung (25-Stück-Regelung) konnte in Folge des durch den EU-Beitritt anzuwendenden EU-Rechts nicht länger aufrechterhalten werden. Das Bundesgremium konnte die Errichtung und Dotierung eines Unterstützungsfonds für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikanten und zur Restrukturierung des Tabakwareneinzelhandels durchsetzen.
Stand: 26.07.2024