Nahaufnahme auf einen Zeitungsstapel
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Tabaktrafikanten, Landesgremium

Aktuelles für Trafikanten

Die wichtigsten Informationen für die Branche

Lesedauer: 3 Minuten

11.10.2023

Produktwarnung | Nebenartikelkatalog | Plastiksackerlpflanzliche Raucherzeugnissen |

WKO-Vertreter Peter Schweinschwaller einstimmig als Präsident des größten europäischen Tabakfachhändlerverbandes wiedergewählt


Trafik als Chance für Menschen mit Behinderung

Die Monopolverwaltung vergibt aktuell 9 Trafiken in Wien an Vorzugsberechtigte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent, informiert Sie gerne über die Möglichkeiten und bildet zur Tabakfachhändlerin bzw. zum Tabakfachhändler aus.

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Klarstellung des Gesundheitsministeriums zu pflanzlichen Raucherzeugnissen

Im Schreiben vom 21. April 2020 hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eine Klarstellung zum Verkauf von pflanzlichen Raucherzeugnissen übermittelt.
Darin wird mitgeteilt, dass auf pflanzliche Raucherzeugnisse neben dem Tabaksteuergesetz auch das Tabakmonopolgesetz anzuwenden ist. Ein Inverkehrbringen darf somit nur entsprechend den monopolrechtlichen Vorschriften erfolgen. Nach Tabakrecht zu beurteilen sind pflanzliche Raucherzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Hanf bestehen, sofern der Gesamt-THC-Gehalt bezogen auf die Trockenmasse 0,3 % nicht übersteigt. Zu beachten ist, dass Produkte mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,3 % unter das Suchtmittelrecht fallen.

Nach dieser Klarstellung nimmt das Bundesgremium der Tabaktrafikanten zur weiteren Vorgangsweise wie folgt Stellung:

Verkauf und Zulassung legaler Hanfprodukte in den Trafiken
Ein Verkauf von rauchbaren Hanfprodukten in den Trafiken wird erst nach der Verfügbarkeit von im Rahmen des Tabaksteuergesetzes angemeldeten und behördlichen genehmigten Erzeugnissen möglich sein.
Seitens der Hersteller und Großhändler müssten nun die bereits vorliegenden Anmeldungen zur weiteren Bearbeitung und Freigabe urgiert bzw. neue Produkte zur Registrierung gebracht werden. Diese Zulassungsverfahren sind abzuwarten und erst anschließend können die zertifizierten, legalen Hanfprodukte den Trafiken zur Bestellung angeboten werden.

Verkauf rauchbarer Produkte in Hanfshops

Sollten die Hanfshops trotz der erfolgten Klarstellung des Gesundheitsministeriums weiterhin rauchbare Hanfprodukte verkaufen, müsste dies von den Zoll- bzw. Verwaltungsbehörden sanktioniert werden. Das Bundesgremium sieht diese Behörden nun in der Verantwortung jetzt einzuschreiten.


Produktwarnung: „Happease Jungle Spirit Banana Kush“ Liquid für E-Zigaretten

Produkt kann bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen

Die AGES warnt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vor dem Produkt „Happease Jungle Spirit Banana Kush“ des Herstellers Honeytime s.r.o. (Tschechien): Dieses Liquid für E-Zigaretten enthält Öl (Glycerintricaprylat), das bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen kann. Das Produkt wurde als Risiko für die menschliche Gesundheit beurteilt, vor dem Gebrauch wird ausdrücklich gewarnt.


Produkt: „Happease Jungle Spirit Banana Kush“
Hersteller: Honeytime s.r.o. (Tschechien)


Inverkehrbringer: Urban Garden (2manyPlants GmbH), Wien
Diese Warnung besagt nicht, dass Risiko für die menschliche Gesundheit der Ware vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist. Die AGES ersucht VerbraucherInnen, vorhandene betroffene Produkt keinesfalls zu verwenden, sondern umgehend zu entsorgen bzw. beim Inverkehrbringer zu reklamieren. Die amtliche Lebensmittelaufsicht der Länder setzt erforderlichenfalls weitere Maßnahmen.

Rückfragen & Kontakt

AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Fachbereich Risikokommunikation
T +43 (0)50 555-25000
E presse@ages.at


Erweiterung des Nebenartikelkataloges - Verkauf von Handdesinfektionsmittel, Einmal-Mundschutzmasken und Einweghandschuhe erlaubt

Aus gegebenen Anlass hat die Monopolverwaltung mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten die Erweiterung des Nebenartikelkataloges beschlossen. Ab sofort sind "Handdesinfektionsmittel bis maximal 150 ml Inhalt in begrenztem Ausmaß (max. 5 verschiedene Produkte)" zum Verkauf in Tabakfachgeschäften erlaubt.

Der Nebenartikelkatalog enthält das für Tabakfachgeschäfte, unter Wahrung des Fachgeschäftscharakters, zugelassene Nebenartikelsortiment. Dieses gilt ausschließlich für Tabakfachgeschäfte und nicht für Tabakverkaufsstellen.


Plastiksackerl-Verbot

Das Inverkehrsetzen von Kunststofftragetaschen ist ab dem 1. Januar 2020 verboten. Davon ausgenommen sind sehr leichte Kunststofftragetaschen, die nachweislich aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und entsprechend dem Stand der Technik für eine Eigenkompostierung geeignet sind sowie wiederverwendbare Taschen. Für Hersteller und Importeure von Kunststofftragetaschen wird eine jährliche Meldeverpflichtung für die inverkehrgesetzten Kunststofftragetaschen eingeführt. Die Abverkaufsfrist für Letztvertreiber von Kunststofftragetaschen (also auch für die Trafiken) gilt bis 31. Dezember 2020.

Papiersackerln für Trafiken

Die Wohlfahrtseinrichtung (WE) bietet den Trafiken insgesamt eine Million Stück MEINE TRAFIK-Papiertragtaschen, mit einer Stärke von 80 mg und einer praktischen Größe mit den Maßen 220 x 100 x 360 mm an. Die logistische Abwicklung erfolgt über die WE, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung folgen in einer Aussendung der WE. Jedes Sackerl ist mit einem EAN-Code versehen und kann wie ein Nebenartikel frei kalkuliert werden. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich ab der KW 8/2020. 

Papiersackerl
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    Rauchverbot Gastronomie – Ausnahme zum Rauchen in der Trafik davon nicht betroffen

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  • Auf einem Tisch liegen mehrere Stapel Papiere. Die Hände einer Person greifen nach dem Stapel

    Publikationen und Servicedokumente für Tabaktrafikanten

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Obmann Schiefer
© OE24

Ab 1. November 2019 gilt in Österreichs Gastronomiebetrieben ein Rauchverbot.

Gremialobmann KommR Andreas Schiefer sieht die neue Regelung kritisch und äußert sich im Newsroom von oe24 zu möglichen Auswirkungen auf die Wiener TabaktrafikantInnen.


Inklusion und Unternehmertum für Menschen mit Behinderung – die MVG: ein Vorbild für die EU

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