Papier- und Spielwarenhandel, Landesgremium
Förderung für Online-Aktivitäten
Wir fördern Investitionen für Mitglieder für den Internetauftritt oder Internet- bzw. Social-Media-Werbung.
Lesedauer: 1 Minute
19.12.2023
Die Förderung umfasst Investitionen für
- die Errichtung einer Website oder eines Webshops
- die Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops.
- Internet- bzw. Social-Media-Werbung
Nicht gefördert werden regelmäßig wiederkehrende Lizenzen oder Gebühren.
Das Ausmaß beträgt
- bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen Kosten (exklusive USt) und
- maximal 750 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr.
Informationen zu den Richtlinien der Internetförderung sowie das Anmeldeformular dazu, finden Sie im Downloadbereich.