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Sparte Handel

Newsletter Handel Wien

Newsletter-Beiträge der Landesgremien, Fachgruppen, Fachvertretungen und Sparte

Lesedauer: 4 Minuten

11.04.2024

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Allgemeiner Handel

24.06.2022 - Die Digitalisierung ist zurzeit in aller Munde und so ist es uns ein besonderes Anliegen, österreichische Handelsunternehmen hier zu unterstützen und zu begleiten.

Sowohl die WKÖ als auch die Landeskammern bieten eine Vielzahl von Services an, die wir hier auf der #HANDELdigital-Wissensplattform für Sie zusammengefasst haben und laufend ergänzen.

KMU.DIGITAL fördert die individuelle Beratung österreichischer Klein- und Mittelbetriebe (KMU) durch zertifizierte Expert:innen zu den Themen Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung), E-Commerce und Online-Marketing, IT-und Cybersecurity sowie Digitale Verwaltung. Gefördert wird anschließend auch die Umsetzung Ihrer Digitalisierungsprojekte mit Hilfe von Neuinvestitionen. Die Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und wird durch die Europäische Union refinanziert. Nutzen Sie jetzt mit KMU.DIGITAL Förderung die  Chancen der Digitalisierung.

Um Handelsunternehmen bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen, bietet die Bundessparte Handel allen Mitgliedsbetrieben einen praktischen Leitfaden an. Das Toolset DSGVO wurde 2018 im Auftrag der Bundessparte Handel durch die renommierte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei LeitnerLeitner erstellt. Seit der Einführung im Jahr 2018 haben sich einige Klarstellungen und Erläuterungen zur DSGVO ergeben. Diese wurden in einer im März diesen Jahres durchgeführten Aktualisierung des Toolsets berücksichtigt. Wie gewohnt sind die Dokumente frei verfügbar und dienen als praktische Vorlagen, um individuell an jedes Unternehmen angepasst zu werden. Das neue Toolset soll die Unternehmen anregen, ihre Unterlagen zur DSGVO auf Aktualität zu prüfen, und es soll jenen Unternehmen, die sich bis jetzt noch nicht mit der Thematik auseinandergesetzt haben, den Anstoß geben, die Umsetzung in Angriff zu nehmen.  

Shopping-Plattformen sind aus der E-Commerce-Landschaft nicht mehr wegzudenken. Laut einer neuen Studie kaufen bereits 87 Prozent der deutschen Verbraucher:innen regelmäßig über digitale Plattformen ein. Entscheidend für den Erfolg sind die Themen Lieferung und Versand. Erfahren Sie mehr darüber, wie Marktplätze beim Shopping an Relevanz gewinnen.

Ab dem 1. Juli 2022 tritt die erweiterte Herstellerverantwortung (auch Extended Producer Responsibility/EPR) in Kraft. Sie regelt die Verantwortung des Herstellers/Inverkehrbringers für ein Produkt während des gesamten Produktlebenszyklus (vom Design und der Produktion bis zur Rücknahme und sachgerechten Entsorgung). Erfasst werden aktuell Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren, sowie Verpackungen von verpackten Waren. Ab dem 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die Waren in Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, im Verpackungsregister (LUCID) - unter Angabe der einzelnen/weiteren Verpackungsarten - registrieren.

Seit Kurzem gilt im Einzelhandel die neue Preisangabenverordnung. Preisreduzierungen sind in Zukunft nur noch möglich, wenn der Händler den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben kann. Das ist bei den vielen Artikeln in den Märkten und Online-Shops nicht einfach.

Laut einer Bazaarvoice-Studie vertrauen Kund:innen vor allem User Generated Content im Bezug auf ihre Kaufentscheidung. Und auch Social Media etabliert sich immer mehr zum alltäglichen Vertriebskanal.

Das Wissensportal für digitale Durchstarter:innen. Quickstart Online ist ein kostenfreies Wissensportal rund um das Thema E-Commerce - von HDE, Händler helfen Händlern und der Amazon Initiative "Unternehmer:innen der Zukunft". Man verhilft kleinen und mittleren Händler:innen schnell und einfach zum passenden digitalen Standbein. Wo beginnen? Und welche Art von E-Commerce passt für welche:n Händler:in? In den kostenfreien Onlinekursen findet man Antworten auf Fragen.

Ab 2025 ist digitale Barrierefreiheit für privatwirtschaftlich geführte Unternehmen in der EU Pflicht. Die Berliner Kreativagentur sapera_studios untersuchte 20 E-Commerce-Shops Deutschlands hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit und stellt Optimierungsbedarf fest.

12.07.2022Deutschland: Erweiterte Herstellerverantwortung und aktuelle Änderungen im Verpackungsgesetz - Registrierung erforderlich

Ab dem 1. Juli 2022 tritt die erweiterte Herstellerverantwortung (auch Extended Producer Responsibility/EPR) in Kraft. Sie regelt die Verantwortung des Herstellers/Inverkehrbringers für ein Produkt während des gesamten Produktlebenszyklus (vom Design und der Produktion bis zur Rücknahme und sachgerechten Entsorgung). Erfasst werden aktuell Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren, sowie Verpackungen von verpackten Waren. Ab dem 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die Waren in Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, im Verpackungsregister (LUCID) - unter Angabe der einzelnen/weiteren Verpackungsarten - registrieren. Details unter:

Handel

13.12.2024; Es handelt sich wie bei den Handelsangestellten ebenfalls um einen Doppelabschluss. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte. Die Lohntafen für 2025 werden noch mit der Gewerkschaft VIDA abgestimmt und im Laufe der kommenden Woche online gestellt. Dann informieren wir Sie erneut.

Lohnerhöhungen

  1. In den Lohntafeln A und B steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,3 %.
  2. Die sich aus der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
  3. Die zum 31.12.2024 bestehenden Überzahlungen werden zur Gänze aufrechterhalten.

    Für den Lohnabschluss 2026 wird folgendes vereinbar
  4. Basis für die Lohnerhöhung ist die rollierende Inflationsrate der Monate Oktober 2024 bis September 2025. Die Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne wird wie folgt vorgenommen
  5. Beträgt die rollierende Inflationsrate bis zu maximal 2,3 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,6 %
  6. Die sich aus der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
  7. Die zum 31.12.2025 bestehenden Überzahlungen werden zur Gänze aufrechterhalten.
  8. Ab einer rollierenden Inflationsrate von 2,4 % werden im Herbst 2025 Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2026 aufgenommen.

  9. Anhebung der Zulagen ab dem 01.01.2025:
  • Kältezulage – auf € 0,86 /Stunde bzw. € 143,00 /Monat
  • Nachtzulage – auf € 2,30 /Stunde
  • Reisekosten – das Taggeld wird auf € 20,30 angehoben 

Die nächste Erhöhung der Zulagen erfolgt mit 01.01.2027 

Information zum Download (PDF)


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