Sparte Handel
Speichermedien- und Reprografievergütung: Tarife
Tarife der Verwertungsgesellschaften
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Speichermedien unterliegen einer Urheberrechtsabgabe, der sogenannten Speichermedienvergütung. Vervielfältigungsgeräte sind mit einer Reprographievergütung belegt. Diese sollen Künstlern jenen Schaden ersetzen, der durch (legale) Privatkopien entsteht. In Österreich hat der Erstinverkehrbringer die Abgaben abzuführen.
Eine Übersicht über die geltenden Tarife finden Sie auf den Webseiten der Verwertungsgesellschaften.
Auf der Website der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana finden Sie die Tarife für die Speichermedienvergütung bzw. Festplattenabgabe.
Die Tarife für die Reprographievergütung wurden von der Literar Mechana veröffentlicht.
Stand: 21.03.2023