Förderung von Pfandautomaten für den Lebensmitteleinzelhandel eröffnet
Anträge auf Förderung von Leergutautomaten können jetzt gestellt werden
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Seit 4. April 2022 können Anträge zur Förderung von Leergutrücknahmeautomaten gestellt werden. Da mit 1. Jänner 2025 ein Einwegpfand für Getränkeflaschen aus Kunststoff und Dosen eingeführt wird, raten wir Ihnen dringend von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ziel ist ein möglichst effizientes Pfandsystem mit automationsunterstützter Rücknahme zu installieren und die Unternehmen beim Umstieg zu unterstützen.
Insgesamt stehen für die Förderung von Rücknahmeautomaten 80 Mio. Euro aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP) zur Verfügung. Davon sind 20 Mio. Euro für kleine Unternehmen reserviert. Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis Ende September 2024 möglich. Da der Fördertopf aber – wie oben erwähnt – mit 80 Mio. Euro gedeckelt ist, raten wir Ihnen den Antrag zügig einzubringen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird sowohl die Neuanschaffung von Leergutrücknahmeautomaten und als auch die Adaptierung bestehender Automaten. Insbesondere sollen solche Automaten gefördert werden, die sowohl Mehrweg- als auch Einweggebinde zurücknehmen können. Offen steht die Förderung allen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in denen mindestens 200 Getränkegebinde pro Tag verkauft werden. Wichtig ist, dass die Automaten gewisse Mindestanforderungen hinsichtlich der zuverlässigen Erkennung und Entwertung der Pfandgebinde erfüllen.
Bitte beachten Sie auch, dass während die Montage und Installation zur Erst-Inbetriebnahme förderbar sind, die Kosten für Zu- und Umbauten im Geschäftslokal jedoch nicht förderbar sind!
Förderhöhe
Die maximal förderungsfähigen Investitionskosten je Verkaufsstelle betragen bis 599 m² Verkaufsfläche 35.000 Euro, von 600 bis 999 m² Verkaufsfläche 50.000 Euro und ab 1000 m² Verkaufsfläche 70.000 Euro. Die konkrete Förderhöhe bestimmt sich nach der Größe des Geschäftslokals und der Art des Rücknahmeautomats, kann bei kleinen Unternehmen aber bis zu 100% betragen!
Die wichtigsten Informationen zur Förderung, die zu beachtenden Schritte und Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt des Förderabwicklers, der Kommunalkredit Public Consulting und auf der Homepage des Bundesministeriums.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die die MitarbeiterInnen der Kommunalkredit Public Consulting: Tel: +43 1 /31 6 31 748; E-Mail: kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at