Sparte Handel
Geldwäschebekämpfung –Verdachtsmeldungen ab 1.4.2021 nur mehr über goAML
Meldungen über goAML-Webapplikation möglich
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21.09.2023
Ab 1. April 2021 können Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle nur mehr ausschließlich per goAML eingebracht werden.
Verdachtsmeldungen die, ohne Zustimmung der Geldwäschemeldestelle, über andere Kommunikationskanäle, wie z.B. E-Mail erstattet werden, gelten nicht als eingebracht.
Für die Abgabe einer Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle steht dem Gewerbetreibenden im Unternehmensserviceportal (USP) eine goAML-Webapplikation zur Verfügung.
Bevor der Gewerbetreibende eine Verdachtsmeldung über goAML abgeben kann, ist eine einmalige Registrierung in der goAML-Webapplikation Voraussetzung. Informationen über goAML (Meldung über goAML, Registrierung und Unterlagen) finden Sie unter: https://www.bundeskriminalamt.at/602/start.aspx