Gruppe junger Personen in gläsernem, hellem Stiegenhaus stehend
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Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Landesgremium

Lehrlingsbonus 2024

Für neue Lehrlinge in den Lehrberufen Medizinproduktekaufmann/-frau oder Foto-Multimediakaufmann-/frau in Wiener Betrieben

Lesedauer: 2 Minuten

12.12.2024

Das Landesgremium Wien fördert auch im Jahr 2024 die Aufnahme von Medizinprodukte-Lehrlingen oder Foto-Multimedia-Lehrlingen mit bis zu drei finanziellen Zuschüssen an die aktiven Wiener Mitgliedsbetriebe der Branche, je aufgenommenen Lehrling (mit gültigem Lehrvertrag, keine Probezeit, angemeldet bei der Lehrlingsstelle Wien) und Ausbildungsstandort Wien. 

Gewährt werden folgende Förderungen 

  • Für die Aufnahme von Lehrlingen in den Lehrberufen Medizinproduktekaufmann/-frau oder Foto-Multimediakaufmann-/frau im Jahr 2024 einen einmaligen Start-Bonus von € 2.500,- je Firma. Den Start-Bonus erhalten nur jene Firmen, die nicht bereits einen Start-Bonus 2022 oder 2023 erhalten haben.

  • Für die Aufnahme von Lehrlingen in einem der obgenannten Lehrberufe zusätzlich einmalig € 500,- je Firma und Lehrling. Bereits 2022 und 2023 ausbezahlte Startboni werden berücksichtigt und nicht noch einmal ausbezahlt.

  • Für die im Jahr 2024 geförderten Lehrlinge nach Vollendung der 3 Lehrjahre und positiven/erfolgreichen Lehrabschluss, noch einmalig € 1.500,- je Firma und Lehrling. (Hinweis: nicht geförderte Lehrlinge können nicht berücksichtigt werden, sollte der Lehrling seine Lehre in einem anderen Betrieb begonnen haben, bitten wir vor Beantragung der Förderung um Kontaktaufnahme mit dem Gremium)

Weitere Voraussetzungen 

  • Der Lehrling wird im Jahr 2024 aufgenommen (Lehrzeitbeginn zwischen 1.1.2024 und 31.12.2024). Die Prüfung der ordnungsgemäßen Aufnahme (mit Lehrvertrag, keine Probezeit mehr) in den Lehrberufen Medizinproduktekaufmann/-frau oder Foto-Multimediakaufmann-/frau erfolgt in Abklärung, Abfrage und Datenaustausch mit der Lehrlingsstelle der WK-Wien. Der Antragsteller stimmt diesem Datenaustausch ausdrücklich zu. (Antragsformular!)

  • Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsbetriebe des LG-Wien des Foto-Optik-Medizinproduktehandels mit einer aktiven Handelsberechtigung und Ausbildungsberechtigung gemäß Berufsausbildungsgesetz.

  • Die Auszahlung des 1. Teils des Lehrlings-Bonus erfolgt frühestens 3 Monate nach Ende der Probezeit mit dem Lehrling.

  • Die Auszahlung des 2. Teils des Lehrlings-Bonus erfolgt nach Vorlage des positiv/ erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfungs-Zeugnisses.

  • Die Förderung kann zusätzlich zu anderen Landes- oder Bundes-Förderungen in Anspruch genommen werden, wie z.B.
    •  die Lehrlings-Basis-Förderung des Bundes abgewickelt durch die Lehrlingsstellen der WK-Organisation, 
    • bestehende oder zukünftige Lehrlings-Förderungen durch den WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) oder
    • bestehende oder zukünftige AMS-Lehrlings-Förderungen.

  • Die Förderung des LG-Wien des Foto-Optik-Medizinproduktehandels wird so lange gewährt, solange die dafür beschlossenen Budgetmittel noch nicht aufgebraucht sind. 

  • Förderungen dieses Programms basieren beihilferechtlich auf der De-minimis-Verordnung. Es kommt somit folgende beihilferechtliche Grundlage in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung: Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minims-Beihilfen; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L am 15.12.2023 (kurz: „De-minimis-VO“).

  • Die Entscheidung auf Zuerkennung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel und auf Basis der vorliegenden Regelungen. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.