Befähigung für den Handel mit Medizinprodukten
Nachweis . Prüfung . Vorbereitungskurse . Zugangsvoraussetzungen
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Wissenswertes über das reglementierte Gewerbe des Medizinproduktehandels
Der genaue Wortlaut lautet: "Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen, und Handel mit sowie Vermietung von Medizinprodukten".
Für ein reglementiertes Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis erbracht werden.
Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass der Gewerbetreibende alle fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um ein reglementiertes Gewerbe selbständig ausüben zu können.
Befähigungsnachweis
Bei Einzelunternehmen muss der Inhaber den Befähigungsnachweis erbringen.
Einzelunternehmer - ohne den für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes erforderlichen Befähigungsnachweis - müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
Befähigungsprüfung
Die Meisterprüfungsstelle in Ihrem Bundesland hilft bei Fragen zur Befähigungsprüfung weiter.
>> Prüfungstermine und Informationen zur Prüfungsanmeldung (WKW)
>> Medizinproduktehandel-Befähigungsprüfungsordnung
Vorbereitungskurse
Kurse und Seminare sowie Prüfungsunterlagen zum gewerberechtlichen Geschäftsführer für den Medizinproduktehandel werden vom WIFI in Wien, Oberösterreich und Tirol sowie von der AUSTROMED angeboten.
Stand: 15.03.2021