Elektrofachhandel

Neue Vorschriften für Drohnen mit 31.12.2020

Was die EU-Drohnenverordnung für Händler bedeutet

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Inhaltsverzeichnis

    Mit 31.12.2020 treten neue Vorschriften für Drohnen in Kraft, welche in der gesamten EU Gültigkeit haben und damit die nationalen Regelungen ablösen.

    Drohnen werden künftig in Klassen eingeteilt und vom Hersteller mit einer Konformitätserklärung versehen. Klassen sind technische Anforderungen und erweitern bestehende CE-Standards (z.B. Remote ID, Geo Awareness Funktion, Lärmpegel).

    Diese Drohnenklassen können in drei Kategorien betrieben werden (open, specific, certified), nach welchen sich die unterschiedlichen Registrierungs- und Ausbildungsanforderungen für Betreiber richten.

    Für Händler:

    • Drohnen werden künftig vom Hersteller gemäß VO 2019/945 produziert und mit einer Konformitätserklärung versehen
    • Eine EASA Information über rechtliche Bestimmungen ist in der Verpackung der Drohne beizulegen
    • Die Klassenkennzeichnung ist an der Drohne und an der Verpackung anzubringen
    • Die Produktion von nicht CE klassenkonformen Drohnen ist weiterhin bis 1.1.2023 möglich
    • Nicht CE klassenkonforme Drohnen können innerhalb der Übergangsbestimmungen (2019/947 Art. 22) bzw. als Altgerät betrieben werden (2019/947 Art. 20)
    Detaillierte Informationen finden Sie auf www.dronespace.at
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