Sparte Handel
Tee und teeähnliche Erzeugnisse
Kapitel 31 des Österreichischen Lebensmittelbuches
Lesedauer: 1 Minute
Das Österreichische Lebensmittelbuch dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätze sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 LMSVG). Das "Codexkapitel B31" behandelt Tee und teeähnliche Erzeugnisse.
Das österreichische Lebensmittelbuch ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn, es gilt jedoch als objektiviertes Sachverständigengutachten.
Stand: 13.01.2020