Sparte Handel
Kosmetikkennzeichnung
Merkblatt
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Die Bestimmungen zur Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln sind in der EU-Kosmetikverordnung enthalten und gelten somit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Die Bestimmungen der EU-Kosmetik-Richtlinie werden dadurch ersetzt.
Grundsätzlich muss die Kennzeichnung auf kosmetischen Mitteln unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar auf Behältnissen und Verpackungen angebracht werden (Art 19).
Die EU-Kosmetikverordnung gilt seit 11. Juli 2013. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Produkte innerhalb der gesamten Lieferkette den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechen.
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Stand: 01.09.2023