Spengler
Einbeziehung der Spenglerbetriebe in das System der BUAK
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14.11.2024
Erfreulicherweise konnte ein positives Verhandlungsergebnis erzielt werden, welches allerdings noch in der nächsten Woche vom BUAK Vorstand beschlossen werden muss.
Folgende Punkte konnten wir erreichen
- Prozentsatz
Aufgrund der Altersstruktur der eingemeldeten AN, die sich von jener der AN in der BUAK unterscheidet (die Spengler sind vom Altersdurchschnitt jünger) und durch eine veränderte Berechnungsbasis kann der Prozentsatz für den Nachkauf der 6. Urlaubswoche von 5,3% aktuell in der Branchenlösung auf 2,75% gesenkt werden! - Pensionierungen
Auch hier wird es einen gesenkten Prozentsatz geben.
->AN geht bis 31.12.2024 in Pension: Prozentsatz = 0%
->AN ist Jahrgang 1965 und älter: Prozentsatz = 0,75%
->AN ist Jahrgang 1966: Prozentsatz = 1,75%
->AN ist Jahrgang 1967: Prozentsatz = 2,25% - Austritte
Austritte von 01.08.-31.10.2024: Prozentsatz = 2,25%
- Einrechnung von Zivildienst/Präsenzdienst/Karenzen
Es findet keine Berechnung von Vordienstzeiten-Zuschlägen für maximal 104 (vor dem 01.01.2024 liegenden) Anwartschaftswochen für Arbeitnehmer, die Präsenz- bzw. Zivildienst oder Karenzzeiten beim selben Arbeitgeber aufweisen.
- Einmeldefrist 1
Die Möglichkeit zur Eingabe der Vorabmeldung wird bis zum 30.11.2024 verlängert.
- Einmeldefrist 2
Die Frist für Einmeldung von Gegenverrechnungen wird aufgrund der Weihnachtsfeiertage etc. bis zum 31.01.2025 verlängert.
- Ratenzahlungsmöglichkeit
Es wird in einem noch festzulegenden Schema eine Ratenzahlungsmöglichkeit von bis zu 18 Monaten geben.