In der linken Bildhälfte ist die Rückenansicht einer Person mit kurzen, grauen Haaren. Rechts neben der Person steht eine andere Person, die der anderen Person die linke Hand auf den Rücken legt, sie anblickt und ein grünliches Oberteil trägt.
© pikselstock | stock.adobe.com
Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung

Das Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 396/2015 in 11 Sprachen

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Die nachfolgende Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben. 

    Durch Klick auf den Link öffnet sich das Bundesgesetzblatt in der jeweiligen Sprache:

    Stand: 23.03.2016

    Weitere interessante Artikel
    • Paragraphen-Symbole schweben und Hand hält Finger darauf, im Hintergrund zeigt sich eine Person in grauem Shirt in der Unschärfe
      Empfehlung zur Bezeichnung „Psychosoziale Beraterin/Psychosozialer Berater"
      Weiterlesen
    • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
      Fachinformationen für Personenberater und Personenbetreuer
      Weiterlesen