In der linken Bildhälfte ist die Rückenansicht einer Person mit kurzen, grauen Haaren. Rechts neben der Person steht eine andere Person, die der anderen Person die linke Hand auf den Rücken legt, sie anblickt und ein grünliches Oberteil trägt.
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Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung

Das Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 396/2015 in 11 Sprachen

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Die nachfolgende Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben. 

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Stand: 23.03.2016