Person mit dunklem lockigen und schulterlangem Haar blickt wohlwollend zu einer Person neben ihr und hält die Hand auf ihre Schulter
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Lebens- und Sozialberater

Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung

Ausgegeben am 11.8.1998 - 260. Verordnung des BMWI über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung

Lesedauer: 1 Minute

08.02.2024

Inhaltsverzeichnis

    Die Verordnung umfasst

    • Wohl des Klienten

    • Standesgemäßes Verhalten

    • Berufsbezeichnung und Werbung

    • Betriebsausstattung

    • Sonstige Berufspflichten

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