Am Podium: Vertreter:innen der Plattform Personenbetreuung
© Walter Rettenmoser
Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Plattform Personenbetreuung

stellt sich und ihre Forderungen an die Politik vor.

Lesedauer: 2 Minuten

13.06.2024

Die Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung ist Teil der interdisziplinären und parteiunabhängigen Interessengemeinschaft, deren Ziel es ist, die Personenbetreuung abzusichern und zukunftsfit zu machen.

Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden am 12.06.2024 die 9 Forderungen der Plattform Personenbetreuung an die Politik vorgestellt.

Das 9-Punkte-Programm für eine sichere und faire 24-Stunden-Betreuung 

1. Förderung auf insgesamt 1.450 Euro erhöhen*
… durch Erweiterung der bestehenden Basisförderung von 800 Euro um zweckgebundene Mittel (Boni – siehe Punkt 2. und 3.) für faire Honorare und die Einbindung der Fachpflege auf insgesamt durchschnittlich 1.450 Euro.

2. Grundlagen für faire Honorare schaffen
... durch einen zweckgebunden Fairnessbonus als Förderplus, wenn die/der Betroffene sich zur Bezahlung von Mindesthonoraren an die Betreuungskräfte verpflichtet (gekoppelt an die Pflegegeldstufen, im Durchschnitt 365 Euro).

3. Begleitung durch Fachpflege fördern
... durch einen zweckgebundenen Qualitätsbonus für die begleitende Einbindung von diplomierten Pflegefachkräften, um eine sichere, gesetzeskonforme und qualitätsgesicherte Betreuung zu gewährleisten (gekoppelt an die Pflegegeldstufen, im Durchschnitt 285 Euro).

4. Vermittlungsagenturen zur Einbindung der Fachpflege verpflichten
... durch eine gesetzliche Verankerung der Pflicht aller Agenturen zur Einbindung diplomierter Pflegefachkräfte in die Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung (unter vorhergehender Umsetzung einer entsprechenden Fördersystematik - siehe Qualitätsbonus).

5. Qualitätszertifikat ÖQZ-24 weiter ausbauen
... durch Ausrollung und Weiterentwicklung des seit 2019 bestehenden Qualitätszertifikats für Vermittlungsagenturen, welches auf die Einbindung der Fachpflege und die Erfüllung definierter Qualitätskriterien für Betroffene und Betreuungskräfte abstellt. 

6. Einkommensgrenze für Förderzugang anpassen
... durch Anhebung der - seit Einführung kein einziges Mal valorisierten - Einkommensgrenze von 2.500 Euro auf 3.500 Euro (um nicht immer mehr Betroffene aus der Förderung auszuschließen). 

7. Wert der Förderung trotz Inflation erhalten
... durch Festlegung einer jährlichen Valorisierung der Förderelemente (Bundes- und ggf. Landesförderungen, Fairnessbonus, Qualitätsbonus, Einkommensgrenzen)

8. Unterstützung aus der Sozialhilfe neu ordnen
... durch eine einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern - mit dem Ziel, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten bis zur Höhe der Kosten einer stationären Unterbringung zu übernehmen (siehe Beispiel Steiermark).

9. Betreuungskräfte aus Drittstaaten nicht weiter ausschließen
... durch Schaffung der Möglichkeit der Gewerbeausübung für Betreuungskräfte, deren Herkunftsland außerhalb der EU liegt (bspw. Serbien, Bosnien), um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. 


* Wird der zweckgebundene Einsatz der definierten Mittel (Boni) für begleitende Fachpflege (siehe Punkt 3.) und für festgelegte Mindesthonorarsätze für die Betreuungskräfte (siehe Punkt 2.) nachgewiesen, beträgt die Förderung im Durchschnitt insgesamt 1.450 Euro: Aktuelle Basisförderung von 800 Euro plus Qualitätsbonus von durchschnittlich 285 Euro plus Fairnessbonus von durchschnittlich 365 Euro.