Energetik

Kennzeichnung von für Lebensmittel bestimmte Aromen

Infoblatt

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2024

Für HumanenergetikerInnen, die Globulis, Duftkompositionen u.a. gewerbsmäßig (entweder im Rahmen der „Nebenrechte“ iSd. § 32 GewO oder bei Vorliegen der entsprechenden Gewerbeberechtigung)  herstellen und verkaufen, gilt die Kennzeichnungspflicht von Produkten.

Dazu wurden Informationsunterlagen zu dieser Kennzeichnungspflicht erstellt, die Ihnen eine Erleichterung im Alltag bieten können.

  • das Informationsblatt für die Kennzeichnung von Lebensmitteln - gilt für sämtliche „energetischen“ Produkte, die eingenommen werden sowie kein Arzneimittel sind und bietet einen Überblick, wie die Etikettierung aufbereitet wird.
  • 3 Musteretiketten  - für ein und dieselbe ätherisch-Öl-Mischung zur Verwendung als Lebensmittel, Duftkomposition oder Kosmetikrohstoff: Je nachdem zu welchem Verwendungszweck diese Komposition eingesetzt wird (z.B. als Lebensmittel, als Kosmetikprodukt oder zur Raumbeduftung), gilt eine andere Verordnung und damit andere Etikettierungsbestimmungen. Dieses Dokument soll über diese Unterschiede aufklären.  

Details im Infoblatt und den Musteretiketten im Downloadbereich.

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