Metalltechniker, Landesinnung
Lehrberuf Werkzeugmechanik
Berufsprofil und Ausbildungsordnung
Lesedauer: 1 Minute
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- Arbeitsabläufe planen, Arbeitsergebnisse beurteilen, Projekt- und Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
- Erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
- Herstellen von Bauteilen auf konventionellen und rechnergestützten CNC-Werkzeugmaschinen inklusive Erstellen und Optimieren der Fertigungsprogramme,
- Werkzeuge und Baugruppen der Stanz- und Formenbautechnik zusammenbauen, einstellen, inbetriebnehmen, Prüfen und Betreuen des Werkzeuges während des Probelaufes bis zur Werkzeug- und Produktfreigabe,
- Werkzeuge, Werkzeugsysteme, facheinschlägige Hilfseinrichtungen und Produktionsanlagen optimieren, warten und instandsetzen,
- Zusammenarbeiten mit der Werkzeugkonstruktion, Fertigungs- und Arbeitsvorbereitung,
- Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards,
- Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden einrichten, prüfen und dokumentieren,
- Technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
- Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung der Werkzeuge und Baugruppen der Stanz- und Formenbautechnik beraten,
- Kenntnis von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Kommunikationssystemen, zB. Produktionsplanungssystemen und Internet.
» Die gesamte Werkzeugmechanik-Ausbildungsordnumg 2004
» Änderung Werkzeugmechanik-Ausbildungsordnung 2007
» Änderung Werkzeugmechanik-Ausbildungsordnung 2011
Stand: 24.11.2020