Metalltechniker, Landesinnung
Lehrberuf Metallgießer
Berufsprofil und Ausbildungsordnung
Lesedauer: 1 Minute
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
- Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
- Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
- Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
- Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
- Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
- Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
- Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
» Die gesamte Metallgießer-Ausbildungsordnung
Stand: 24.11.2020