Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung auf Baustellen – Maler
Wichtige Informationen für die Branche
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Die Berufsgruppe der Maler hat in Zusammenarbeit der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe mit der Arbeitsinspektion und der AUVA Informationen zur sicherheitstechnischen Arbeitsvorbereitung auf Baustellen und die zugehörigen Dokumente erstellt.
Die Dokumente beinhalten
- eine sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung,
- eine Anleitung und Ausfüllhilfe sowie
- eine Tabelle „gefährliche Arbeitsstoffe“.
Mit Hilfe der sicherheitstechnischen Arbeitsvorbereitung und der Tabelle „gefährliche Arbeitsstoffe“ sollen die Arbeitgeber/innen beim Erstellen der baustellenspezifischen Evaluierung unterstützt werden. Auf Basis der betrieblichen Grundevaluierung bieten diese Dokumente eine Hilfestellung für die Festlegung von Schutzmaßnahmen, die wegen
- der konkreten örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle und/oder
- der Tätigkeiten mehrerer Unternehmen auf der Baustelle
erforderlich sind.
Gemeinsam mit den festgelegten Maßnahmen aus der Grundevaluierung, wird das ausgefüllte Dokument Basis für die notwendige baustellenspezifische Unterweisung der Arbeitnehmer/innen.
Bereits bei der ersten Besichtigung der Baustelle kann dieses Dokument dazu verwendet werden, um u.a. festzustellen:
- welche eigenen Maßnahmen / Schutzeinrichtungen auf der Baustelle erforderlich sind;
- welche Schutzmaßnahmen von dritter Seite (z.B. Baufirma, über eigenen Auftrag – wie bei Gerüsten) zur Verfügung gestellt werden müssen;
- welche Anforderungen an die beigestellten Einrichtungen zu stellen sind.
Die Unterlagen werden als druckfertige Formulare (*.pdf) und als editierbare Textdokumente (*.docx) zum Download zur Verfügung gestellt. Es wird empfohlen, die sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung und die Tabelle „gefährliche Arbeitsstoffe“ auf die innerbetrieblichen Gegebenheiten abzustimmen und zu einem firmeneigenen sicherheitstechnischen Dokument umzuformen.
Die vorliegenden Dokumente erheben nicht den Anspruch, alle möglichen Gefahrensituationen vollständig abzudecken. Gefahren in speziellen Fällen und Situationen sind spezifisch zu ermitteln und zu beurteilen.
Stand: 17.08.2023